Foto: Ballon SZ, CC 2.0
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) ist eine organisatorisch selbstständige deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Zu den wesentlichen Aufgaben zählen die Sicherheit und der Schutz von Mensch und Umwelt vor Schäden durch ionisierende und nichtionisierende Strahlung. Das Amt wurde am 1. November 1989 gegründet und hat seinen Sitz in Salzgitter. Außenstellen befinden sich in Berlin, Bonn, Freiburg im Breisgau, Neuherberg bei München und Rendsburg. Das BFS hat insgesamt rund 660 Mitarbeiter.
Das BFS wurde vor dem Hintergrund der Nuklearkatastrophe von Tschernobyl im April 1986 sowie des sogenannten Transnuklear Skandals im Jahr 1987 mit der Zielrichtung gegründet, die Kompetenzen und Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Strahlenschutzes neu zu bündeln.
Folgende Organisationseinheiten gingen im BFS auf
Abteilung »Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle« (SE), Physikalisch Technische Bundesanstalt, Braunschweig
Institut für Atmosphärische Radioaktivität (IAR), Bundesamt für Zivilschutz, Freiburg
Institut für Strahlenhygiene (ISH), Bundesgesundheitsamt, Neuherberg bei München
Teile der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) mbH, Köln München
Mit der Wiedervereinigung kamen nach kurzer Zeit darüber hinaus Teile des Staatlichen Amts für Atomsicherheit und Strahlenschutz der ehemaligen DDR hinzu. 1990 übernahm das BFS die Betriebsführung des Endlagers für radioaktive Abfälle der ehemaligen DDR in Morsleben. In den folgenden Jahren baute es das Ortsdosisleistung (ODL)-Messnetz zur Überwachung der Umweltradioaktivität aus.
Zwischen 2001 und 2003 erteilte das BFS die ersten Genehmigungen zur Errichtung von dezentralen Zwischenlagern für abgebrannte Kernbrennstoffe an den Standorten der deutschen Kernkraftwerke. 2009 wurden dem BFS der Betrieb und die unverzügliche Stilllegung der Schachtanlage Asse übertragen. Nach einem Optionenvergleich wurde festgelegt, die Abfälle aus dem Bergwerk zu bergen.
Der Neuanfang bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle hatte 2016 auch eine Neustrukturierung der beteiligten Behörden zur Folge: Aufgaben im Bereich der Entsorgung, Lagerung und Transport von radioaktiven Abfällen sowie der kerntechnischen Sicherheit, für die das BFS zuständig war, wurden zum einen auf das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) übertragen, zum anderen auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Das BASE hat unter anderem vom BFS auch die Aufgabe übernommen, die Statistik über die meldepflichtigen Ereignisse zu führen. Die Kompetenzen des BFS sind mit der Neuorganisation auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes konzentriert, so zum Beispiel im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.
Bundesamt für Strahlenschutz (BFS)
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Telefon +4930183330
Telefax +4930183331885
E-Mail epost@bfs.de
www.bfs.de
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