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Public Eye: Banken, Immobilien und ein Anwalt – neue »Swiss Connections« in der Salameh Saga
Zürich, Lausanne, 15. Oktober 2024
Der am 3. September 2024 in #Beirut festgenommene Riad Salameh steht im Mittelpunkt einer internationalen Untersuchung zu den komplexen Firmenkonstrukten, die ihm zur mutmasslichen Veruntreuung öffentlicher Gelder dienten. Recherchen von Public Eye zeigen nun neue Schweizer Verzweigungen in der Salameh Affäre. Das im Januar 2021 von der Bundesanwaltschaft gegen Riad und dessen Bruder Raja wegen Verdachts auf schwere Geldwäscherei eröffnete Strafverfahren ergab, dass von April 2002 bis März 2015 fast 330 Millionen US Dollar von der BDL an die HSBC Private Bank (Suisse) SA in Genf überwiesen wurden. Und zwar auf das Konto der Forry Associates, einer auf den Britischen Jungferninseln registrierten #Offshore Struktur. Deren wirtschaftlich Berechtigter ist Raja Salameh. Ein Teil dieser Gelder wurde auf Konten im Libanon und anderen Offshore Gesellschaften mit größtenteils Schweizer Konten verteilt, deren Endbegünstigter wiederum der damalige BDL Chef Riad Salameh war. Den Ermittlern zufolge haben es diese mutmasslich illegalen Finanzmittel dem Salameh Clan ermöglicht, Immobilien in mehreren Ländern zu erwerben.
In der Schweiz stützte sich Riad Salameh auf die von ihm kontrollierte Gesellschaften SI 2 SA und Red Street 10 SA, die beide mutmasslich unrechtmässige Gelder von Forry Associates erhielten. Und die beide vom gleichen Genfer Anwalt verwaltet werden und an derselben Adresse einer Genfer Immobiliengruppe gemeldet sind. Anhand bisher unveröffentlichter Dokumente deckt Public Eye auf, dass Red Street 10 SA und damit ihr wirtschaftlich Berechtigter Riad Salameh heute Eigentümer von 2 Bürogebäuden in Morges und Rolle ist. Die letztgenannte #Immobilie im Wert von 17 Millionen Franken wurde im August 2019 erworben, wenige Monate bevor der Libanon in eine der schlimmsten Finanzkrisen seiner Geschichte stürzte. Auf Anfrage meint der Genfer Anwalt, dass die Bundesanwaltschaft nach »4 Jahren Ermittlungen weder Interesse daran gezeigt hat, mich anzuhören, noch Vorwürfe gegen mich erhoben hat«. Dennoch verhinderte er durch einen Antrag auf superprovisorische Massnahmen vorübergehend die Veröffentlichung unserer Recherche, bevor vor dem erstinstanzlichen Gericht in Genf eine Einigung erzielt werden konnte.
Das #Schweizer #Geldwäschereigesetz (GWG) ist heute nur dann auf die Tätigkeiten von Anwälten anwendbar, wenn diese direkten Zugang zu verwalteten Geldern haben. Auf internationalen Druck versucht der Bundesrat schon länger, sie auch dann Sorgfaltspflichten zu unterstellen, wenn sie lediglich »beratend« tätig sind, wie etwa bei der Gründung, Leitung und Verwaltung von Unternehmen. Nach jahrelangem intensivem Druck durch die Anwaltslobby hat das Parlament diese Ausweitung 2021 abgelehnt. Im Rahmen der laufenden #GWG #Revision wird die Minimalversion dieser Reform erneut mit Zähnen und Klauen bekämpft, was weitere politische #Debatten verspricht, wie wir in einer früheren Analyse gezeigt haben.