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#VDK Präsidentin: »Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen geht noch nicht weit genug«
Berlin, 15. September 2024
Die #Bundesregierung plant, die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie in der Rentenversicherung zum Anfang kommenden Jahres vergleichsweise stark anzuheben. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung soll demnach von bisher 5.175 auf 5.512,50 Euro steigen. Die Anpassung erfolgt auf der Grundlage der guten Lohnentwicklungen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestätigte einen Bericht der »#Bild« #Zeitung. Dazu erklärt VDK Präsidentin Verena Bentele: »Die angekündigte Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze ist eine faire Anpassung, geht aber noch nicht weit genug. So werden Gutverdienende stärker und damit gerechter an der Finanzierung der Sozialversicherungen beteiligt. Die Bundesregierung sollte allerdings noch mehr Mut zeigen: Der Sozialverband VDK fordert eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung auf die Werte der Rentenversicherung. Dies hätte nach der geplanten Anhebung eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für alle Sozialversicherungen von 8.050 Euro zur Folge.
Noch gerechter wäre es, würden alle Einkommensarten zur Finanzierung herangezogen. Für den VDK ist es unverständlich, dass Einkommen aus #Vermietungen und #Vermögen bisher nicht berücksichtigt werden. Dies benachteiligt den arbeitenden Teil der Bevölkerung und bevorteilt Reiche und Superreiche. Diese Gruppe leistet noch nicht ihren gerechten Anteil an der Finanzierung der Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
So lange Spitzeneinkommen sowie Einkommen aus Vermögen und Vermietung bei der Finanzierung der Krankenversicherung und Pflegeversicherung nicht herangezogen werden, können wir nicht akzeptieren, wenn die durchschnittlichen Beitragssätze für alle erhöht werden.«
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