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Vera Keßeler verlässt die Peter August Böckstiegel Stiftung, der Kreis muss sich nach einem neuen geschäftsführendem Vorstandsmitglied umsehen. Foto: Peter August Böckstiegel Stiftung, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Vera Keßeler verlässt die Böckstiegel Stiftung

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Vera Keßeler verlässt die #Böckstiegel #Stiftung

#Gütersloh, #Werther (Westfalen), 2. September 2024

Vera Keßeler verlässt auf eigenen Wunsch die Peter August #Böckstiegel Stiftung. Keßeler, geschäftsführendes Vorstandsmitglied, wird diese Aufgabe noch bis Jahresende 2024 wahrnehmen. Die Betriebswirtin und gelernte Bankkauffrau war im Mai 2020 in den Vorstand der Stiftung berufen worden und hatte seitdem zusammen mit dem künstlerischen Leiter David Riedel die Stiftung und das #Museum geführt.

Keßeler war in der Pandemie in den Job gestartet und stand damit zu Beginn ihrer Tätigkeit praktisch vor verschlossenen Türen. Das Museum Peter August Böckstiegel musste zeitweise schließen, das Personal der Stiftung ging in Kurzarbeit. Im vergangenen Jahr stimmte die Politik der ersten Stufe eines Konzepts zur Sicherung des Museumsbetriebs zu. Das Ziel des mit dem #LWL Museumsamt erarbeiteten Papiers ist es, das Museum professioneller aufzustellen und es damit zukunftsfähiger zu machen. So konnte erstmals eine Mitarbeiterin eingestellt werden, die sowohl dem künstlerischen Leiter als auch der Geschäftsführung zuarbeitet. Zudem konnte die Stelle des Hausmeisters von einer halben Stelle auf eine volle Stelle aufgestockt werden.

Die 43 jährige Keßeler war die erste Vollzeit Geschäftsführerin der Stiftung nach Gründungsgeschäftsführer Thomas Kuhlbusch, seinerzeit Referatsleiter beim Kreis und unter anderem für Kultur und Recht zuständig, sowie dem Duo Beate Behlert (Geschäftsführerin) und Franz Deimel (kaufmännischer Leiter), das auf Kuhlbusch folgte.

 Arbeitgeber des geschäftsführenden Vorstandsmitglieds ist der Kreis Gütersloh, das regelt die Satzung der Stiftung. Damit ist auch der Kreis Gütersloh mit der Aufgabe einer Nachfolgeregelung betraut. Das geschäftsführende Vorstandmitglied vertritt die Stiftung in allen rechtlichen Angelegenheiten und ist unter anderem für die Personalverantwortung, die strategische Steuerung, die Vorbereitung des Wirtschaftsplans und der Jahresabschlüsse verantwortlich.

 
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