Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
#Förderprogramme locken in die Lemgoer #Innenstadt
Lemgo, 8. August 2024
Die Idee des eigenen Geschäfts Wirklichkeit werden lassen, die Selbstständigkeit wagen oder einen weiteren Standort auf Lemgos Hauptgeschäftsstraßen eröffnen – die Förderprogramme für die Lemgoer Innenstadt können helfen, den Mut für den Schritt einer Gründung oder Neuansiedlung zu fassen. Das Ziel der Programme ist die Förderung der Ansiedlung neuer Geschäfte, die die Angebotsvielfalt stärken. Für die Geförderten bedeutet das einen Mietzuschuss für bis zu 2 Jahre.
Bereits seit 2021 ist Lemgo Teil des Förderprogramms, das in diesem Jahr vom Land NRW unter dem Titel »Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren« neu aufgelegt wurde. Ein Ansinnen des Programms ist es, die Innenstädte zu beleben, indem leerstehende Geschäftsräume wieder genutzt werden. »Wir haben durch das Förderprogramm schon einige neue Geschäfte in die Lemgoer Innenstadt bringen können. Das ist der Grund, warum wir uns nach dem Auslaufen der ersten Runde um eine weitere Förderung bis Ende 2026 beworben haben. Damit waren wir erfreulicherweise erfolgreich«, erklärt Frank Limpke, Kämmerer und 1. Beigeordneter der Stadt.
Das Förderprogramm setzt dabei auf das Zusammenspiel von Kommunen und Vermietern: Vermieter setzen den Mietpreis bei der Neuvermietung herunter und vermieten die Räume an die Kommune. Die Kommune wiederum vermietet die Räume dann an die Unternehmerinnen und Unternehmer unter. So gehen die Vermieter kein Risiko ein, dass die Miete ausbleibt, und die Kommunen teilen sich mit dem Land die Kosten für die weitere Reduzierung der Miete. Die Neuansiedlungen profitieren von der finanziellen Unterstützung durch eine auf 40 Prozent der ortsüblichen Miete reduzierte Miete für bis zu zwei Jahre.
Das städtische Programm, das seit diesem Jahr parallel existiert, ergänzt das Förderprogramm des Landes. Für die Gründenden gibt es keine spürbaren Unterschiede. Bei den Mietobjekten gilt, im Gegensatz zum Landesprogramm, keine Größenbegrenzung der Ladenfläche, außerdem dürfen Objekte auch ein 2. Mal gefördert werden. Für die Geschäfte und die Gründer gilt aber die Obergrenze von einer Förderung pro Kopf und Idee.
»In den meisten Fällen melden sich die Interessenten mit ihrer Geschäftsidee bei der Stadt und wir vermitteln dann zu potenziellen Vermietern. Oder Mietinteressenten und #Vermieter haben vorher schon zueinander gefunden und kommen dann auf uns zu. Aber natürlich können sich die Besitzer auch direkt bei uns melden, wir sind jederzeit offen für Gespräche«, erklärt Wirtschaftsförderer Tobias Vietz.
Als Ansprechpartner stehen Untermietern und Vermietern Tobias Vietz sowie Lemgo Marketing Geschäftsführer Christoph Vieregge zur Verfügung. Der Beginn einer Förderung kann kurzfristig erfolgen. Eine Förderung wird längstens für 2 Jahre im Zeitraum bis Ende 2026 gewährt. Voraussetzung ist eine Niederlassung im Fördergebiet der Lemgoer Innenstadt und dass die Art des Gewerbes antragsberechtigt ist (zum Beispiel #Friseurhandwerk und #Mobilfunkanbieter sind ausgeschlossen). Weitere Informationen gibt es bei den Ansprechpartnern.
Alte Hansestadt Lemgo, mehr …
Marktplatz 1
32657 Lemgo
Telefon +4952612130
Telefax +4952612135355
lemgo.de
Externer Inhalt, Location Alte Hansestadt Lemgo
Beim Klick auf das Bild wird eine Anfrage mit Ihrer IP Adresse an Google gesendet, Cookies gesetzt und personenbezogene Daten zu Google übertragen und dort verarbeitet, siehe auch die Datenschutzerklärung.