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Meinungsfreiheit
Gütersloh, 6. Mai 2024
Die #Meinungsfreiheit wird im #Grundgesetz garantiert.
Das bedeutet aber, dass der #Staat es den #Bürgern nicht nur erlauben darf, ihre Meinung frei zu äußern. Das bedeutet, dass er es ihnen auch ermöglichen muss.
Und zwar ohne »Konsequenzen«, die ein rechtlich, gesetzlich, normales, übliches, tolerierbares #Maß übersteigen. Und das auch dann, wenn diese »#Konsequenzen« verdeckt und/oder mittelbar stattfinden.