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BSD: Klage gewonnen – Leni Breymaier verurteilt
Berlin, 8. April 2024
Das #Landgericht #Stuttgart verurteilte Frau Leny Breymaier, ein Ordnungsgeld an den Bordellbetreiber Herrn John Heer zu zahlen, wenn sie folgende falsche Behauptung wiederholt …
und/oder
(Landgericht Stuttgart, Aktenzeichen 11 O 261/23)
Frau Breymaier, SPD Bundestagsabgeordnete und Vorstand des Vereins »sisters«, ist dafür bekannt, mit falschen Fakten und Daten besonders gegen Bordellbetreiber aufzutreten, um so das von ihr favorisierte sogenannte »Nordische Modell« in #Deutschland umzusetzen. Gleichzeitig tritt sie gern mit Dramatisierungen über die Sexarbeitsbranche auf und verdreht damit die Realitäten.
Machtpolitische und ethisch moralische Fragen scheinen Frau Breymaier dafür anzutreiben. Rechte, auch derjeniger, die sie vorgibt schützen zu wollen, wirft sie dabei über Bord.
Während sie bisher mit pauschalen und daher nicht justiziablen Beschuldigungen (alle Bordellbetreiber seien kriminell) auffiel, griff sie in der #SWR Talkshow am 30. November 2023 »Zur Sache Baden Württemberg« den Bordellbetreiber John Heer direkt an. In dem gerichtlichen Eilverfahren vor dem Landgericht Stuttgart konnte sie dann, trotz Nachfragen des Richters, hierfür keine Belege nennen und verhaspelte sich in Gemeinplätze.
Laut Urteil ist klar: Frau Breymaier hat gelogen und darf diese unwahren und herabsetzenden, ehrenrührigen Tatsachenbehauptungen bei Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro (ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ein Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten) nicht mehr wiederholen.
Dieser Fall zeigt, mit welchen Fakenews einige #Prostitutionsgegner arbeiten und wie schwer es für #Bordellbetreiber ist, sich dagegen zu wehren und ihre/seine Persönlichkeitsrechte und ihr/sein öffentliches Ansehen zu verteidigen.
Stephanie Klee, BSD Vorstand: »Die Sexarbeitsbranche ist bekanntermaßen divers, bunt und vielfältig. Alle über einen Kamm zu scheren, führt immer zu Unwahrheiten. Für seine Rechte einzutreten lohnt sich!«