Das Kurzzeitkennzeichen wird für Probefahrten und Überführungen genutzt. Foto: Tönjes Holding AG, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Aktuelles aus der Fahrzeug Zulassungsverordnung
Delmenhorst, 19. März 2024
Die #Tönjes Holding AG informiert über eine Änderung in der Fahrzeug Zulassungsverordnung (FZV), die seit dem 1. September 2023 wirksam ist. Die Anpassung betrifft die Gültigkeitsdauer von Kurzzeitkennzeichen und stellt eine Verbesserung für alle Fahrzeughalter dar, die so nun mehr Zeit für Überführungsfahrten haben.
6 statt 5 Tage für Überführungsfahrten
Mit der neuen Regelung wurde die Gültigkeitsdauer von Kurzzeitkennzeichen von bisher fünf Tagen auf sechs Tage erweitert. In der FZV heißt es dazu im Wortlaut: »Das Kennzeichenschild für das Kurzzeitkennzeichen hat außerdem ein Ablaufdatum zu enthalten, das bis zum Ablauf des fünften auf die Zuteilung folgenden Tages zu bemessen ist.« Dies bedeutet konkret für die Kunden: Wenn ein Kurzzeitkennzeichen am Montag ausgestellt wird, startet die Gültigkeitsdauer an diesem Tag und dauert anschließend 5 weitere Tage an. Sie endet somit am darauffolgenden Samstag.
»Die Erweiterung der Gültigkeitsdauer von Kurzzeitkennzeichen auf 6 Tage stellt eine signifikante Verbesserung für unsere Kunden dar«, erklärt Werner Thermann, Projektmanager der Tönjes Holding AG. »Denn diese Änderung bietet Fahrzeughaltern einen zusätzlichen Tag, um Fahrzeuge über größere Distanzen zu überführen – und mehr Flexibilität bei der Planung.«
Da zu einem Kurzzeitkennzeichen auch immer eine #Kurzzeitversicherung gehört, ist diese ebenfalls von der verlängerten Gültigkeit betroffen. Trotz der erweiterten Gültigkeitsdauer um einen Tag bleiben die Preise für solche Versicherungen bei der Tönjes Holding AG stabil. Dies bedeutet, dass Kunden von der neuen Regelung profitieren, ohne dabei mit höheren Kosten belastet zu werden.
Informationen im Internet sind zu diesem Thema oft veraltet
Die Tönjes Holding AG weist darauf hin, dass trotz der Neuerung im September vergangenen Jahres viele Websites rund um das Thema noch nicht aktualisiert wurden. »Wir haben festgestellt, dass viele Online Quellen noch nicht auf dem neuesten Stand sind, was die Änderungen bei den Kurzzeitkennzeichen angeht«, sagt Werner Thermann. »Das kann zu Verwirrung bei den Verbrauchern führen. Deshalb legen wir großen Wert darauf, unsere Kunden proaktiv zu informieren, damit sie stets die aktuellsten Informationen zur Hand haben – und ihre Überführungsfahrten entsprechend planen können.«
Tönjes Holding AG
Das Familienunternehmen hat seine Heimat in #Delmenhorst in der Nähe von Bremen. Seit mehr 40 Jahren ist der Dienstleister im Bereich der #Kfz #Zulassung und Kfz #Kennzeichen bundesweit einer der Marktführer. Mit mehr als 1.000 Mitarbeitern in mehreren Tochtergesellschaften betreibt das Unternehmen ein deutschlandweites Netz aus über 250 Prägestellen und über 50 regionalen Zulassungsdiensten sowie das innovative digitale Zulassungsportal t kfz.de. Mehr …