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28 NGOs fordern EU Behörden zur Ablehnung von »Pay or Okay« bei Instagram und Facebook aufZoom Button

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28 NGOs fordern EU Behörden zur Ablehnung von »Pay or Okay« bei Instagram und Facebook auf

28 NGOs fordern EU Behörden zur Ablehnung von »Pay or Okay« bei Instagram und Facebook auf

Wien, 16. Februar 2024

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) wird in Kürze seine vielleicht wichtigste Stellungnahme abgeben: Diese wird entscheiden, ob Europäer auch in Zukunft ihr Recht auf Privatsphäre wahren können. Im November 2023 führte #Meta ein »Pay or Okay« System ein. Seitdem müssen Nutzer:innen entweder eine Gebühr von 251,88 Euro pro Jahr bezahlen oder dem Tracking zustimmen. Die Datenschutzbehörden von Norwegen, Hamburg und den Niederlanden haben den EDSA deshalb um eine Stellungnahme gebeten. Sollte »Pay or Okay« legitimiert werden, könnten unzählige Unternehmen dem Beispiel von Meta folgen. Das würde das Ende der freien Einwilligung im Internet bedeuten#. Noyb hat sich nun mit 27 weiteren NGOs und Verbraucherschutzorganisationen (darunter #Wikimedia Europe, Bits of Freedom und dem Norwegischen Verbraucherrat) zusammengeschlossen und den EDSA und die nationalen Behörden in einem offenen Brief aufgefordert, das Grundrecht auf Datenschutz zu wahren.

Meta: »Bezahl für deine Rechte«

Im Juli 2023 erklärte der Europäische Gerichtshof (EUGH) Metas Umgang mit Nutzer:innendaten für illegal. Das Unternehmen reagierte kurz darauf mit der Einführung eines »Pay or Okay« Systems, um die DSGVO weiterhin umgehen zu können: Seit November 2023 müssen Instagram und Facebook User deshalb entweder eine Gebühr von bis zu 251,88 Euro pro Jahr bezahlen oder dem Tracking für personalisierte Werbung zustimmen. In Wirklichkeit bleibt den meisten Menschen aber gar keine Wahl, wenn sie mit einer Gebühr konfrontiert sind. Ein Effekt, den auch Studien bestätigen: Der Geschäftsführer des »Pay or Okay« Anbieters Contentpass hat zum Beispiel erklärt, dass 99,9 Prozent dem Tracking zustimmen, sobald sie mit einer Gebühr von 1,99 Euro konfrontiert sind. Gleichzeitig legen objektive Umfragen nahe, dass eigentlich nur 3 bis 10 Prozent der User wollen, dass ihre persönlichen Daten für personalisierte Werbung verwendet werden.

Max Schrems: »Das EU Recht schreibt vor, dass Nutzer:innen eine ›freie und echte Wahl‹ haben müssen, ob sie dem Tracking für personalisierte Werbung zustimmen. In Wirklichkeit werden sie aber gezwungen, eine Gebühr für den Schutz ihres Grundrechts auf Privatsphäre zu bezahlen.«

Entscheidung über die Zukunft der freien Einwilligung

Die niederländische, norwegische und Hamburger Datenschutzbehörde haben nun den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) aufgefordert, eine Stellungnahme zum Thema »Pay or Okay« abzugeben. Die Auswirkungen dieser Stellungnahme gehen jedoch weit über Metas Datensammelwut hinaus: Sollte »Pay or Okay« legitimiert werden, wird sich der Ansatz wie ein Lauffeuer verbreiten. Dies zeigt sich unter anderem in Deutschland, wo bereits 30 Prozent der Top 100 Webseiten »Pay or Okay« verwenden, um die Einwilligungsraten zu erhöhen. Der EDSA entscheidet also über nicht weniger als die Zukunft der freien Einwilligung im Internet.

Max Schrems: »Es ist offensichtlich, dass der Laissez faire Ansatz in Bezug auf ›Pay or Okay‹ in einigen Mitgliedsstaaten fehlgeschlagen ist. Zum Beispiel wurde Deutschland innerhalb weniger Monate nach der Zulassung durch die Behörden mit entsprechenden Systemen überschwemmt. Die Behörden haben bei der Abstimmung in Brüssel nun die Chance, ihren nationalen Ansatz zu revidieren.«

Gescheiterter Versuch, der Presse zu helfen

Die ersten »Pay or Okay« Systeme führten einst angeschlagene Medienunternehmen ein. Damit wollten diese den immer größer werdenden Verlust an Werbeeinnahmen kompensieren. In der Hoffnung, der freien Presse damit unter die Arme zu greifen, dürften die Datenschutzbehörden dieses Vorgehen durchgewunken haben. In Wirklichkeit entscheiden sich jedoch 99,9 Prozent der Menschen für die »Okay« Option, was den Absatz der Bezahlabonnements minimiert. Außerdem erhalten die Verlage nur einen Bruchteil der übrigen Werbeeinnahmen. Die tatsächlichen Gewinne aus personalisierter Werbung verbleiben weiterhin bei großen Unternehmen wie Meta und Google.

Max Schrems: »Die Hoffnung war, dass ›Pay or Okay‹ die Nachrichtenbranche retten könnte, nachdem sie ihre Werbeeinnahmen an ›Big Tech‹ verlor. Das hat nicht funktioniert, denn 99,9 Prozent weigern sich für ihre eigenen Daten zu bezahlen. Die Ironie ist, dass ›Big Tech‹ das Schlupfloch nun für sich selbst nutzt.«

Grundrecht als Luxusgut? Sollten tatsächlich mehr Unternehmen zu »Pay or Okay« wechseln, würden die Kosten schnell außer Kontrolle geraten. Durchschnittliche Europäer:innen haben 35 Apps auf dem Smartphone installiert. Würden all diese Apps dem Beispiel von Meta folgen und eine Gebühr in Höhe von 251,88 Euro verlangen, würde das das Budget der meisten Menschen sprengen. Eine vierköpfige Familie mit 35 Apps pro Telefon käme zum Beispiel auf eine Rechnung von 35.263,20 Euro pro Jahr. Damit wäre das Recht auf Datenschutz weitgehend ausgehebelt, und zwar nicht nur für die 22,6 Prozent der europäischen Bevölkerung, die derzeit von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind.

Max Schrems: »Nutzerhaben jeden Monat mit Hunderten von Websites, #Apps und Unternehmen zu tun. Sie alle könnten einfach eine ›Datenschutzgebühr‹ verlangen, wenn man nicht einwilligt, dass die eigenen Daten gesammelt, weitergegeben oder verkauft werden. Wenn man nachrechnet, summiert sich das auf Tausende Euro pro Jahr.«

28 NGOs fordern EDSA zum Schutz der freien Einwilligung im Internet auf

Die unterzeichnenden 28 NGOs und Konsumentenschutzorganisationen (darunter Wikimedia Europe, Deutsche Vereinigung für #Datenschutz und der Norwegische Verbraucherrat) fordern daher den EDSA und alle nationalen Datenschutzbehörden auf, sich entschieden gegen »Pay or Okay« auszusprechen und die Schaffung eines Schlupflochs in der #DSGVO zu verhindern. Die Stellungnahme des EDSA wird die Zukunft des Datenschutzes und des Internets für die nächsten Jahre prägen. Es ist von größter Bedeutung, dass alle betroffenen Personen eine »echte und freie Wahl« bezüglich der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten haben.

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