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Steht das Auto längere Zeit im Wasser können Schäden an Karosserie und Technik die Folgen sein. Foto: Adobe Stock, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Tauchgang mit Folgen: ADAC – das müssen Autofahrer bei Hochwasser beachten

Tauchgang mit Folgen: ADAC – das müssen Autofahrer bei Hochwasser beachten

ADAC, 3. Januar 2024

#Dauerregen und #Tauwasser haben in den letzten Tagen Flüsse und Seen vielerorts zum Überschwemmen gebracht. Anhaltende Regenfälle könnten die Lage verschlimmern und die Pegelstände weiter steigen lassen. Der #ADAC rät Autofahrern in den betroffenen Regionen zu besonderer Vorsicht.

Wer in Überflutungsgebieten mit dem Auto unterwegs ist, sollte seine Wege mit Bedacht wählen. Gefahrengebiete gilt es, wenn möglich, zu meiden – Straßen könnten unterspült sein und plötzlich wegbrechen. Tiefe Pfützen oder überflutete Unterführungen können für Autofahrer ebenfalls gefährlich werden.

»In Senken und Unterführungen kann sich bei starken Niederschlägen #Wasser ansammeln. Autofahrer sollten keinesfalls mit Schwung durch das Wasser fahren, sondern wenn überhaupt vorsichtig im #Schritttempo«, warnt Oliver Reidegeld, Sprecher des ADAC Hessen Thüringen. «Tiefe und Strömungsgeschwindigkeit des Wassers können von außen schlecht eingeschätzt werden. Autos könnten mitgerissen werden oder stecken bleiben. Gerät Spritzwasser in den Ansaugbereich des Motors, droht zudem ein #Motorschaden

Unbefestigtes Gelände sollte gemieden werden – viele Wiesen und Felder sind von den Regenfällen stark aufgeweicht. Wer über durchnässten Böden fährt, riskiert sich mit seinem Fahrzeug festzufahren. Freie Flächen in wassernahen Gebieten dienen zudem häufig als Rückhaltebecken bei Hochwasser.

Der ADAC rät, bei Regen besonders aufmerksam zu fahren, die #Geschwindigkeit zu reduzieren und abrupte Fahrmanöver zu vermeiden. Zudem ist eine ausreichende Profiltiefe wichtig, damit die #Reifen genug #Grip haben und das Wasser verdrängen können. Bei zu hohen Geschwindigkeiten droht zudem Aquaplaning.

Fahrzeuge im Wasser

Kann das Auto nicht mehr rechtzeitig aus dem Hochwassergebiet entfernt werden, müssen Autohalter abwarten bis die Pegelstände wieder fallen. Je nachdem wie hoch das Auto im Wasser stand, können mögliche Schäden variieren. Stand das Auto bis zu den Fenstern im Wasser, ist ein Totalschaden wahrscheinlich.

Startversuche im Wasserbad sollten nur dann unternommen werden, wenn absolut ausgeschlossen werden kann, dass sich Wasser im Verbrennungsluft Ansaugtrakt befindet und technischen Instrumente durchnässt wurden. Andernfalls ist ein Motorschaden vorprogrammiert (»#Wasserschlag«).

Wurden Elektroautos vom Wasser eingeschlossen, sollten Autohalter vorsichtig bei der Bergung sein. Kurzzeitige Wassereinwirkung birgt kein erhöhtes Stromschlagrisiko. Stecker und Kontakte sind wasserdicht ausgeführt. Stand das Elektroauto jedoch längere Zeit im Wasser, sollte ein Sicherheitsabstand von einem Meter gewahrt und Fachkräfte für die Bergung beauftragt werden.

Wasserschaden am Auto – wer zahlt?

Überschwemmung und Hochwasser gelten – wie auch Hagel und Sturm – als sogenanntes Elementarereignis. Diese werden in der Regel von der Teilkaskoversicherung abgedeckt. Ob ein Wasserschaden bezahlt wird, hängt jedoch von der konkreten Situation ab. Wurde ein abgestelltes Auto überschwemmt, zahlt die Teilkaskoversicherung normalerweise den Schaden am Fahrzeug. Gab es allerdings eine Hochwasserwarnung für das Gebiet, in dem das Auto geparkt wurde, und das Fahrzeug wurde nicht rechtzeitig aus dem Überschwemmungsgebiet gefahren, kann die Versicherung die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen oder im Einzelfall sogar ganz verweigern.

Wer durch eine offensichtlich überschwemmte Straße fährt und damit einen Schaden am #Fahrzeug billigend in Kauf nimmt, muss damit rechnen, dass ihm grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird und die #Versicherung nicht greift. »Grundsätzlich gilt die Faustregel: Kommt das Wasser zum Auto, zahlt die #Kaskoversicherung, kommt das Auto zum Wasser, muss der Betroffene selbst für den Schaden aufkommen«, so Oliver Reidegeld.

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