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Bild: Universa, WSF SH, Shotshop, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

»uniVersa« Versicherungen: Versicherungstipp – Brandgefahr in der Weihnachtszeit

»uniVersa« #Versicherungen: Versicherungstipp – #Brandgefahr in der #Weihnachtszeit

Nürnberg, 13. Dezember 2023

Zu einer besinnlichen #Weihnachtszeit gehören #Kerzen dazu. Doch mit ihnen steigt auch die Brandgefahr. Sie wird häufig unterschätzt. Ebenso, dass es mit der #Versicherung Probleme geben kann.

Mit Beginn der Adventszeit leuchten in deutschen Haushalten nicht nur die Kerzen. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft nimmt mit ihr auch die Zahl der Brände zu. »Kerzen sollten nie unbeaufsichtigt brennen und gelöscht werden, sobald man den Raum verlässt«, empfiehlt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Besonders bei Adventskränzen und Gestecken sollten die Kerzen stabil befestigt sein und darauf geachtet werden, dass sie nicht zu weit niederbrennen. Denn je näher die Flamme zu den trockenen Zweigen kommt, desto höher ist die Brandgefahr. Kommt es zu einem Wohnungsbrand, ist dies ein Fall für die #Hausratversicherung und #Wohngebäudeversicherung.

Der #Schaden sollte möglichst umgehend der Versicherung gemeldet werden. Laut Versicherungsvertragsgesetz ist der Versicherer grundsätzlich berechtigt, den Schaden anteilig zu kürzen, wenn grobe #Fahrlässigkeit im Spiel war. »Das kann zum Beispiel sein, wenn eine Kerze unbeaufsichtigt brennen gelassen wurde oder man vergessen hat, die #Herdplatte abzudrehen«, sagt Bösl. Verbraucherfreundliche Angebote verzichten mittlerweile in ihren Versicherungsbedingungen auf den Einwand einer groben Fahrlässigkeit. »Das ist durchaus empfehlenswert, weil damit eine Schadenregulierung reibungslos erfolgen kann und gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden«, ergänzt die Schadenexpertin der »uniVersa«. Mehr

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