Elektro Altgeräte auf dem Kassenband. Foto: Stiftung Ear, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Studie zeigt: Jeder Zweite kennt die Möglichkeit zur Rückgabe von Elektro Altgeräten im Supermarkt
Nürnberg, 23. November 2023
Die stiftung EAR hat in ihrer aktuellen Umfrage, dem Plan E #Trendbarometer, den Wissensstand zur Entsorgung von #Elektro #Altgeräten untersucht.
Ein erfreuliches Ergebnis ist zu verzeichnen: Das Wissen über die Möglichkeiten zur Rückgabe von Elektro Altgeräten im #Handel hat sich signifikant verbessert. Etwa die Hälfte der Bevölkerung ist mittlerweile darüber informiert, dass der Lebensmitteleinzelhandel dazu verpflichtet ist, Elektro Kleingeräte in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei zurückzunehmen.
Trotz dieser positiven Entwicklung müssen wir feststellen, dass das Wissen allein nicht ausreicht, um positive Veränderungen herbeizuführen. Bemerkenswert ist, dass das vorhandene Wissen noch nicht zu einem spürbaren Abbau von Entsorgungsbarrieren geführt hat. Viele Menschen haben nach wie vor den Eindruck, dass es in ihrer Umgebung unzureichende Rückgabemöglichkeiten für Elektro Altgeräte gibt.
Es wird deutlich, dass die Rückgabemöglichkeiten im Lebensmitteleinzelhandel noch nicht als alltägliche Realität wahrgenommen werden. Es genügt nicht, dass die Bevölkerung über die Möglichkeiten informiert ist der Handel muss aktiv kommunizieren und die Rücknahme eindeutig anbieten, um diese Hemmnisse zu überwinden.
Die Stiftung Elektro Altgeräte Register (Stiftung EAR) registriert die Hersteller von #Elektrogeräten und #Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.
Hierfür hat das #Umweltbundesamt der Stiftung EAR hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro und Elektronikgerätegesetz (ELEKTROG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch …
Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, beziehungsweise im Falle der Bevollmächtigung nach Paragraph 8 ELEKTROG von deren Bevollmächtigten
Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte Abholung bei den öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern
Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Dabei fungiert die Stiftung EAR als die »Gemeinsame Stelle der #Hersteller« im Sinne des ELEKTROG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an #Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
2020 hat das Umweltbundesamt der Stiftung EAR zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BATTG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben …
Registrierung von Herstellern, die in Deutschland #Batterien in #Verkehr bringen beziehungsweise deren BATTG Bevollmächtigten
Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte Altbatterien
Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Die Stiftung EAR wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch #Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für #Umwelt, #Naturschutz, nukleare #Sicherheit und #Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden. Mehr …