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Ratsbürgerentscheid in Verl: Mehr Demokratie begrüßt automatische Zusendung von Briefwahlunterlagen und Abstimmungsheft
Köln, 7. November 2023
Ab Montag, 13. November 2023, können die #Bürger der Stadt #Verl bei einem Ratsbürgerentscheid über eine Bewerbung zur #Landesgartenschau 2029 abstimmen. Der Bürgerentscheid endet 4 Wochen später am 11. Dezember 2023. #Mehr #Demokratie begrüßt, dass zusammen mit der Abstimmungsbenachrichtigung auch gleich die Briefwahlunterlagen sowie das Abstimmungsheft verschickt werden. »Grundsätzlich sollten #Wahlen und #Abstimmungen so einfach und bürgerfreundlich wie möglich gestaltet werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich auch viele Menschen daran beteiligen. Verl geht hier mit gutem Beispiel voran«, so Achim Wölfel, #NRW Landesgeschäftsführer Mehr Demokratie in Köln.
Die Beteiligung spiele laut Wölfel bei Bürgerentscheiden eine besonders wichtige Rolle. Anders als bei Wahlen gilt bei Bürgerentscheiden ein Zustimmungsquorum. Das bedeutet, dass zusätzlich zur einfachen Mehrheit auch ein bestimmter Anteil aller Abstimmungsberechtigten für einen Bürgerentscheid stimmen muss, damit dieser gültig ist. In Verl liegt das Zustimmungsquorum bei 20 Prozent der Abstimmungsberechtigten. Rund 40 Prozent aller Bürgerentscheide in NRW scheitern an dieser Hürde. Mehr Demokratie fordert die Abschaffung des Zustimmungsquorums, da es politische Verhältnisse verdrehen könne und es so durchaus vorkomme, dass sich am Ende diejenigen durchsetzen würden, die gar nicht abgestimmt haben.
Der Stadtrat der Stadt Verl hat sich Ende Oktober einstimmig für einen Ratsbürgerentscheid zur Frage nach einer Bewerbung zur Landesgartenschau ausgesprochen. Die Abstimmungsfrage lautet: »Soll sich die Stadt Verl um die Durchführung der Landesgartenschau 2029 beim Land Nordrhein Westfalen bewerben?«. Mehr Demokratie begrüßt den Beschluss des Stadtrates, die Bürger bei der Entscheidung über eine Bewerbung zur Landesgartenschau einzubeziehen. »Gerade bei so weitreichenden Projekten wie einer Landesgartenschau ist es wichtig, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig einzubeziehen. Gute Information und Beteiligung schaffen Akzeptanz für politische Entscheidungen«, so Wölfel weiter.
Ob ein Bürgerentscheid als Brief oder Urnenabstimmung durchgeführt wird und wie die Abstimmung gestaltet ist, ist jeder Kommune selbst überlassen und wird in der jeweiligen Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden festgehalten. Ende September 2023 aktualisierte Verl seine Satzung, sodass Bürgerentscheide als reine Briefwahl durchgeführt werden, Briefwahlunterlagen aber nicht extra beantragt werden müssen, sondern automatisch verschickt werden. Das Abstimmungsheft, in dem die Positionen der Ratsfraktionen und des Bürgermeisters zur Abstimmungsfrage abgebildet sind, wird ebenfalls automatisch verschickt.
Immer mehr #Kommunen in NRW setzen auf die automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen. So wurden beispielsweise in diesem Jahr allein die Bürgerentscheide in Engelskirchen, Siegen, Herten, Welver und Nümbrecht als reine Briefwahl durchgeführt und alle Abstimmungsberechtigten mussten die Unterlagen nicht erst beantragen. Die Beteiligung bei dem Nümbrechter Bürgerentscheid, der nachträglich aus anderen Gründen als Bürgerbefragung gewertet wurde, lag mit 56 Prozent überdurchschnittlich hoch und sogar über der Beteiligung bei der letzten Landtagswahl in NRW. In Herten nutzen 34 Prozent der Abstimmungsberechtigten ihr Stimmrecht, in Welver lag die Beteiligung bei knapp 40 Prozent, in Engelskirchen bei 46 Prozent und in Siegen stimmten 35 Prozent der Bürger ab. Die durchschnittliche Beteiligung bei Bürgerentscheiden in NRW liegt bei 32 Prozent.