Paragraph 6 b Fonds – steuerneutrale Reinvestition aus betrieblichen Veräußerungserlösen, Grafik: Hansetrust, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Lösung für 6 b Rücklagen: So sparen Landwirte kräftig Steuern
Hamburg, 6. November 2023
Wer als #Landwirt Grund und Boden oder Bauten verkauft, muss den Veräußerungsgewinn versteuern. Durch Reinvestition in den eigenen Betrieb lässt sich die Besteuerung zwar vermeiden – das ist aber nicht immer sinnvoll und gewünscht. Gewerblich geprägte Paragraph 6 b #Fonds bieten Landwirten die Möglichkeit, Veräußerungsgewinne steuergünstig und profitabel wieder anzulegen, ohne aktiv unternehmerisch tätig werden zu müssen.
Der Verkauf betrieblich genutzter Flächen und Gebäude kann Landwirte finanziell enorm belasten, denn der dabei erzielte Gewinn ist in voller Höhe einkommensteuerpflichtig. Die Besteuerung lässt sich nur vermeiden, wenn der #Gewinn in den eigenen #Betrieb reinvestiert oder in eine Rücklage nach Paragraph 6 b des #Einkommensteuergesetzes übertragen und innerhalb der folgenden 4 Wirtschaftsjahre auf ein anderes Wirtschaftsgut übertragen wird. Findet sich in diesen vier Jahren kein geeignetes Investitionsobjekt, muss die Rücklage aufgelöst und voll versteuert werden. Als »Strafzuschlag« erhöht sich die steuerliche Bemessungsgrundlage sogar um 6 Prozent pro Jahr, diese Regelung soll Zinsvorteile durch die hinausgeschobene Besteuerung ausgleichen.
Nicht immer lässt sich eine 6 b Rücklage sinnvoll wieder in den eigenen Betrieb investieren. Das gilt natürlich auch für Landwirte, die sich aus dem Betrieb zurückziehen und sicherstellen wollen, dass Verkaufsgewinne in voller Höhe und ohne schmerzhaften Steuerabzug der Absicherung Ihrer Zukunft dienen können. Wichtig zu wissen: Die steuervermeidende Reinvestition muss nicht zwingend im selben Betrieb erfolgen, bei dem der Verkauf stattgefunden hat. Der #Gesetzgeber lässt auch die Möglichkeit zu, steuergünstig in gewerbliche 6 b Fonds zu investieren, ohne als Landwirt selbst unternehmerisch tätig werden zu müssen. Begünstigt durch diese Regelung sind Gewinne aus dem Verkauf von landwirtschaftlich genutztem Grund und Boden, Gebäuden und Aufwuchs.
Durch den Beitritt zu einem speziellen 6 b Fonds erwirbt der Landwirt einen Anteil an dem im Fonds enthaltenen gewerblichen Anlageobjekt, das die Voraussetzungen für die steuerbegünstigte Reinvestition erfüllt. Das investierte Kapital ist steuerstundend angelegt und erzielt weiter laufende Erträge. Der Einsatz von Fremdmitteln erlaubt es zudem, einen bestimmten Veräußerungsgewinn schon mit einem deutlich geringeren Eigenkapitaleinsatz steuerfrei in die eigene Liquidität zu überführen (»Leverage Effekt«). Nimmt der 6 b Fonds beispielsweise 50 Prozent Fremdkapital auf, ergibt sich ein Hebel von 200 Prozent. Eine Beteiligung von 150.000 Euro reicht dann aus, um die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns von 300.000 Euro aus dem Verkauf von #Grund und #Boden oder #Betriebsgebäuden zu vermeiden.
Hansetrust berät Landwirte und andere Unternehmer individuell und bedarfsgerecht zu steueroptimierten 6 b Fondslösungen. Als unabhängige Experten verfügen wir über langjährige Erfahrung und ein ausgezeichnetes Netzwerk im Bereich der komplexen Sachwertbeteiligungen. Unser Service: Wir selektieren die aktuell verfügbaren Investmentangebote gewissenhaft anhand ausgereifter Analyseverfahren, nutzen dabei unsere umfassende Marktkenntnis und empfehlen ausschließlich Beteiligungen und Direktinvestments mit erstklassigem Chancen Risiko Profil. Unsere Kunden begleiten wir selbstverständlich auch nach Annahme des Beitrittes während der gesamten Betriebsphase bis zum Exit ihres Investments.
»Sie sind Landwirt und benötigen eine steueroptimierte Lösung für Ihre 6 b Rücklage? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin!«
Als unabhängiger Spezialist besitzt Hansetrust mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Vermittlung steueroptimierter 6 b Immobilienfonds. 6 b Fonds bieten Unternehmern, Landwirten und Personengesellschaftern die Chance, Gewinne aus dem betrieblichen Verkauf von Grund und Gebäuden ertragsstark zu reinvestieren, ohne aufgedeckte stille Reserven sofort versteuern zu müssen. Im Zentrum unserer Arbeit steht stets der Mehrwert
für den Anleger. Wir haben den Markt jederzeit im Blick, prüfen Investmentangebote kritisch und wählen die Top Performer aus. »Unsere Klienten begleiten wir selbstverständlich auch nach dem Beitritt während der gesamten Betriebsphase bis zum Exit des Investments, gerne auch in Kooperation mit ihrer Steuerberatung.« Mehr …