Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Einzelner kann nicht klagen, es ging um Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung in der WEG
Berlin, 2. Oktober 2023
Es kommt immer wieder vor, dass sich ein einzelner #Eigentümer innerhalb einer #Gemeinschaft an der vermeintlich zweckwidrigen Nutzung einer Nachbarswohnung stört. Doch seit der WEG Reform kann nach Information des Infodienstes #Recht und #Steuern der #LBS in solchen Fällen nur noch die Gemeinschaft klagen (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 86/21).
Eine Eigentümerin hatte Großes vor. Sie wollte von ihrer Erdgeschosswohnung aus einen #Durchbruch in Richtung #Keller vornehmen lassen und dort dann ein Gästezimmer einrichten. Ein #Miteigentümer ging gerichtlich dagegen vor und forderte Unterlassung. Doch durch zwei Instanzen wurde die Klage abgewiesen – mit der Begründung, der Kläger könne diesen Anspruch gar nicht geltend machen. Das letzte Wort hatte im Revisionsverfahren der #Bundesgerichtshof.
Die höchste Gerichtsinstanz schloss sich der vorausgegangenen Rechtsmeinung von Amtsgericht und Landgericht an. Nur die Eigentümergemeinschaft könne einen Unterlassungsanspruch gegenüber einem bestimmten Mitglied durchsetzen. Erst dann, wenn die Gemeinschaft einen solchen Schritt verweigere, sei es unter bestimmten Umständen für den Einzelnen möglich, ein Einschreiten zu erzwingen.
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V., mehr …
Charlottenstraße 47
10117 Berlin
Telefon +494930202250
Telefax +49493020225250
E-Mail info@dsgv.de
www.dsgv.de
Externer Inhalt, Location Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V.
Beim Klick auf das Bild wird eine Anfrage mit Ihrer IP Adresse an Google gesendet, Cookies gesetzt und personenbezogene Daten zu Google übertragen und dort verarbeitet, siehe auch die Datenschutzerklärung.