Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.

 

 

Gütersloh, Stadt zahlt für Abdruck von PR, 2007Zoom Button

Foto: Daria Obymaha, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Gütersloh, Stadt zahlt für Abdruck von PR, 2007

Gütersloh, Stadt zahlt für Abdruck von PR, 2007

  • Seit Jahren bezahlt die Stadt Gütersloh für die Veröffentlichung der eigenen Pressemeldungen im Anzeigenblatt »GT-INFO«, die dort unter der Rubrik »Stadtgespräch« als vermeintlich unabhängige journalistische Inhalte dargestellt werden.

Gütersloh, März 2007

Die Pressestelle der Stadt Gütersloh ist fleißig und gibt reichlich Pressemitteilungen heraus, die regelmäßig in der Gütersloher Tagespresse veröffentlicht werden. Seit Jahren zahlt die Stadt aber auch Geld an das Anzeigenblatt »GT-INFO«, das diese Meldungen am Monatsende nochmals veröffentlicht.

Im kommenden Haushaltsentwurf der Stadt #Gütersloh sind nach unseren Informationen für diese verdeckte Subventionierung 30.000 Euro eingeplant. Damit wird die Veröffentlichung der Pressemeldungen des Fachbereichs Zentrale Öffentlichkeitsarbeit bezahlt. Alle anderen Gütersloher Medien erhalten dieselben Pressemeldungen zur kostenlosen Veröffentlichung. Gerade die Tageszeitungen veröffentlichen diese Meldungen regelmäßig mit der Kennzeichnung »GPR« und bestreiten damit einen nicht unerheblichen Teil ihrer lokalen #Redaktionsarbeit.

das wird die Bezahlung der Veröffentlichung dieser Meldungen von den Verantwortlichen beispielsweise damit, daß die Stadt so Geld spare, weil sie keine eigene Veröffentlichung herausgeben müsse, oder damit, dass es sich um einen regulären Auftrag handle. Zweifelhaft ist allerdings, ob für das Abdrucken der Meldungen Geld ausgegeben werden muss. Für die Stadt dürfte sich daraus kein messbarer Effekt ergeben und das Drucken von Pressemeldungen ist letztlich eine der Aufgaben der Presse und nicht der Stadt selbst, die damit in Wettbewerb zur Presse, also zu lokalen Unternehmen, tritt. Das darf sie nach dem Kommunalgesetz NRW nicht – dessen ungeachtet wurde Ähnliches in der Vergangenheit mehrfach unternommen, indem die Stadt Gütersloh beispielsweise eine »Wirtschaftsbroschüre« mit bezahlten Anzeigen herausgegeben hat, und sich damit aktiv am lokalen Anzeigenmarkt beteiligte (die Produktion dieser Broschüre hat pikanterweise ebenfalls der #Flöttmann #Verlag ausgeführt). Dass eine Regierung eigene Presseprodukte herausgibt, ist sonst nur in totalitären Staaten üblich, die keine freie #Presse dulden.

Das Anzeigenblatt »GT-INFO«, das zusammen mit der üblichen Reklameflut als #Wurfsendung in die Gütersloher Briefkästen verteilt wird, druckt diese Inhalte ohne klaren Hinweis auf die Herkunft unter der Rubrik »Stadtgespräch« ab und täuscht damit eine umfangreiche lokale Redaktionsarbeit vor. Interessanterweise hat das Umweltamt der Stadt Gütersloh mit dort erhältlichen Briefkastenaufklebern Initiativen gegen die Flut der Haushaltswerbung gestartet – auf der anderen Seite wird ebendiese Flut von der Stadt selbst unterstützt. Mit der Bezahlung des Abdruckens der eigenen Pressemeldungen wird nicht nur überflüssig Geld ausgegeben, für das sich die Stadt auf der anderen Seite verschuldet, sondern es wird auch der Wettbewerb verzerrt – zum einen durch den monetären Vorteil für den Flöttmann Verlag, Herausgeberin des »GT-INFO«, zum anderen durch die Verleihung des Anstrichs einer vermeintlich »offiziellen« Publikation der Stadt und damit möglicherweise verbundenen Wettbewerbsvorteilen. Die Aufdeckung dieser Zahlungen hat jedenfalls bei vielen Gütersloher Redakteuren für Empörung gesorgt, eine namhafte Tageszeitung überlegt die Gründung einer Initiative gegen die Bezahlung des Abdrucks der Pressemeldungen. In der Tat ist der Fall ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die in der Vergangenheit die #Pressemeldungen aus dem #Rathaus unentgeltlich abgedruckt haben.

Pikantes Detail zum Schluss

Mit dem Betrag von 30.000 Euro liegt der Wert der Maßnahme exakt an der durch die Vergabegrundsätze für Gemeinden nach Paragraph 25 der Gemeindehaushaltsverordnung festgelegten Ausschreibungsgrenze. Zufall? Anhand der Anzeigenpreisliste des »GT-INFO« lässt sich dieser Betrag jedenfalls nicht nachvollziehen. Selbst bei Berücksichtigung von Malstaffel Rabatten müssten die belegten Seiten ein Vielfaches kosten.

Landespressegesetz #Nordrhein #Westfalen

  • Paragraph 10 Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen 

Hat der Verleger oder der Verantwortliche eines periodischen Druckwerks für eine Veröffentlichung ein Entgelt erhalten, gefordert oder sich versprechen lassen, so hat er diese Veröffentlichung, soweit sie nicht schon durch Anordnung und Gestaltung allgemein als Anzeige zu erkennen ist, deutlich mit dem Wort »Anzeige« zu kennzeichnen.

News und Nachrichten bei Gütsel Online

Content bei Gütsel Online …

 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

November 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
November 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30
Dezember 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031
Februar 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
September 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930
Oktober 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031