Urteil: Keine Wucherpreise beim Schlüsseldienst. Bild: WSF SH, Shotshop, Universa, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Urteil: keine Wucherpreise beim Schlüsseldienst
Nürnberg, 6. März 2023
Wer ohne Schlüssel vor der eigenen #Wohnungstür steht, hat nur noch einen Wunsch: möglichst schnell wieder in die Wohnung zu gelangen. Diese #Notlage wird immer wieder von unseriösen Schlüsseldiensten ausgenutzt, die Wucherpreise von mehreren Hundert Euro in Rechnung stellen. 2 Betreiber übertrieben es und wurden zu Haftstrafen verurteilt.
Das Landgericht Kleve hat 2 Betreiber eines Schlüsseldienstes in die Schranken verwiesen, die teilweise mehr als 1.000 Euro für eine Notfallöffnung verlangten, und sie unter anderem wegen Wucherpreisen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt (Aktenzeichen 118 KLs 1/20). Der Bundesgerichtshof hatte zuvor entschieden, dass ein bloßes #Aussperren bereits eine Notlage darstellt, die nicht mit Wucherpreisen ausgenutzt werden darf. Für eine einfache #Türöffnung werden rund 100 Euro als angemessen angesehen, zuzüglich Material und Fahrtkosten. Bei einem Einsatz in der Nacht oder am Wochenende und an Feiertagen kann es auch schnell das Doppelte kosten.
Eine preisgünstige und sichere Alternative zum Türöffnen bietet ein Hausschutzbrief und Wohnungsschutzbrief, erklärt die uniVersa Versicherung. Er kann meist problemlos in einer Hausratversicherung mit eingeschlossen werden. Bei der uniVersa kostet er beispielsweise rund 15 Euro pro Jahr. Im Notfall reicht ein Anruf bei der Schadenhotline, die 24 Stunden erreichbar ist. Dann wird das Öffnen der Wohnungstür durch eine Fachfirma vor Ort organisiert und die Kosten – auch für ein provisorisches Schloss – bis zu 500 Euro übernommen. Das spart Zeit und Nerven und schützt vor überzogenen Kosten. Meist sind im Schutzbrief noch weitere nützliche Leistungen enthalten, die etwa bei einem verstopften Rohr, einer defekten #Sanitäranlage und #Heizungsanlage inklusive Notheizung sowie zur Schädlingsbekämpfung oder Entfernung von Wespennestern und Hornissennestern in Anspruch genommen werden können.