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Foto: Christian Schröter, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Anzeige: Gütersloh Zahlen Sie zuviel Steuern? Lohn und Einkommensteuer Hilfe Ring

Gütersloh Zahlen Sie zuviel Steuern? Der Lohn und Einkommensteuer Hilfe Ring hilft steuerpflichtigen Arbeitnehmern in steuerlichen Angelegenheiten und bietet auch Steuerrechtschutz vor den Finanzgerichten – die Mitgliedsbeiträge sind auch weiterhin als Werbungskosten absetzbar

Gütersloh, Februar 2006

Viele #Arbeitnehmer erhalten in diesen Tagen von ihren Arbeitgebern einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit den persönlichen Steuerdaten des vergangenen Jahres. Wegen der ständig geänderten Gesetzgebung und der vielen Formulare sind viele Steuerpflichtige verunsichert und nehmen Hilfe in Anspruch. Der Lohn und Einkommensteuer Hilfe Ring erstellt nicht nur Einkommensteuererklärungen, sondern prüft auch Steuerbescheide auf Richtigkeit und legt gegebenenfalls Einspruch oder Klage ein. Auch beim Kindergeld, der »Riester #Rente« und bei der Förderung selbstgenutzten Wohneigentums wird Hilfe geboten – selbst bei Nebeneinkünften aus Vermietung, privaten Veräußerungsgeschäften und bei Kapitalerträgen wird der Verein tätig, wenn die Einnahmen insgesamt 9.000 Euro (bei Ehegatten 18.000 Euro) nicht übersteigen. Der Lohn und Einkommensteuer Hilfe Ring ist technisch gut ausgerüstet und versendet die Erklärungen auf elektronischem Weg (»ELSTER«). Das hat den Vorteil einer noch schnelleren Bearbeitung durch die Finanzämter.

In Gütersloh wird der Lohn und Einkommensteuer Hilfe Ring seit 2001 durch Michael Bude vertreten. Der gelernte Steuerfachangestellte verfügt über jahrelange Berufserfahrung und hatte bis Ende 2000 das Büro des Lohn und Einkommensteuer Hilfe Rings in #Rheda #Wiedenbrück betrieben.

Jährlich werden aus Unwissenheit viele Millionen Euro Steuererstattung verschenkt. Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre, Arbeitslose und Unterhaltsempfänger haben sich deshalb im #Lohn und #Einkommensteuer #Hilfe #Ring #Deutschland ein Netz von Beratungsstellen aufgebaut, das ihnen in allen steuerlichen Belangen hilft. Auf die Leistungen haben Mitglieder des Vereins durch den Jahresbeitrag Anspruch – und auf die Vertretung ihrer Interessen bei Gesetzgebern und Verwaltung, auf den Erfahrungsaustausch und auf viele weitere Vorteile, die ein aktiver Verein bieten kann.

Die Geschichte des Vereins

Der Lohn und Einkommensteuer Hilfe Ring Deutschland mit Sitz der Hauptverwaltung in Darmstadt wurde bereits 1969 als Lohnsteuer Hilfe Ring Deutschland gegründet. Zum 1. Januar 2005 erfolgte die Namensänderung in Lohn und Einkommensteuer Hilfe Ring Deutschland Ziel des Vereins ist es, seinen Mitgliedern zu helfen, sich mit den immer komplizierter werdenden Gesetzen und Verordnungen zur Einkommensteuer zurechtzufinden. Im Laufe der Zeit haben sich uns 180.000 Mitglieder angeschlossen, die in über 1.000 Beratungsstellen kompetente Ansprechpartner rund um alle steuerlichen Belange (im Rahmen des Artikels 4, Absatz 11, Steuerberatergesetz) finden.

Leistungen für Mitglieder

  • Steuervorteile nutzen nach Beratung durch Michael Bude

  • Einkommensteuererklärung erstellen einschließlich Förderung bei selbstgenutztem Wohneigentum, beantragen von Baukindergeld

  • Steuerliche Beratung im Rahmen des Paragraphen 4, Absatz 11, Steuerberatergesetz

  • Höhe der #Steuererstattung berechnen

  • Eigenheimzulage mit Kinderzulage beantragen

  • Investitionszulage nach den Artikel 3 bis 4 Investitionszulagegesetz 1999 beantragen

  • Anspruch auf Kindergeld prüfen und Kindergeld beantragen

  • Steuerbescheide und andere Bescheide der Finanzämter und Familienkassen auf Richtigkeit prüfen

  • Rechtsmittel Einsprüche einlegen und Klagen vor den Finanzgerichten führen

  • Lohnsteuerermäßigung Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte beantragen

  • Steuerklassenwahl Beratung

  • Freistellungsauftrag Beratung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen

  • Altersvorsorgeverträge Beratung zu Mindesteigenbeitrag, Zulagenanspruch und günstiger Prüfung

  • Hinweise zum Alterseinkünftegesetz

Lohn und Einkommensteuer Hilfe Ring

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