Digitalisierung in Gütersloh, EDV Problem in der städtischen Verkehrsabteilung, Verwarngeldschreiben trotz bezahlten »Knöllchens« können ignoriert werdenZoom Button

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Digitalisierung in Gütersloh, EDV Problem in der städtischen Verkehrsabteilung, Verwarngeldschreiben trotz bezahlten »Knöllchens« können ignoriert werden

Digitalisierung in Gütersloh, EDV Problem in der städtischen Verkehrsabteilung, Verwarngeldschreiben trotz bezahlten »Knöllchens« können ignoriert werden

Gütersloh, 20. Februar 2023

In der Verkehrsabteilung des Ordnungsamtes kommt es seit Ende Januar aufgrund eines Serverumzugs zu Problemen mit dem EDV System. Davon betroffen ist die Ahndung von Parkverstößen und Geschwindigkeitsverstößen. Teilweise erhalten Fahrzeughalter, die ein »Knöllchen« bekommen haben und das Verwarngeld bereits bezahlt haben, trotzdem ein automatisiertes Verwarngeldschreiben samt einer Zahlungsaufforderung.

Das liegt laut Stadtverwaltung daran, dass in diesen Fällen die #Strafzettel nicht automatisch ins städtische #EDV System überführt wurden und eingehende Zahlungen nicht immer dem passenden Verstoß zugeordnet werden können. Die Stadtverwaltung bittet alle Betroffenen, die ihre #Strafzettel bereits bezahlt haben, darum, die Zahlungsaufforderung aus dem Schreiben zu ignorieren. Eine Kontaktaufnahme mit dem Ordnungsamt ist nicht erforderlich.

[Und warum werden sie nicht »überführt«? Was gedenkt man, dagegen (dafür) zu tun? Anm. d. Red.]

Verkehrsangelegenheiten

Dem Sachgebiet Verkehr sind die Bußgeldstelle und die Abteilung Verkehrssicherheit zuzuordnen. Die Bußgeldstelle ist neben der Ahndung von Verstößen im ruhenden und fließenden Verkehr zuständig für die Verwaltung von Abschleppmaßnahmen. Die Abteilung Verkehrssicherheit entscheidet über verkehrsregelnde Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum und die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung. Außerdem werden an dieser Stelle die Auswertungen der Daten der Tempodisplays zur Verfügung gestellt. 

  • »Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am #Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird«, Artikel 1 der Straßenverkehrsordnung (STVO).

Sachgebiete des Fachbereichs Ordnung

  1. Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

  2. Ausländerstelle

  3. Bürgerbüro

  4. Gewerbe und Gaststättenangelegenheiten

  5. Standesamt

  6. Verkehrsangelegenheiten

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