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VZBV Klage gegen Mercedes Benz, Prozessauftakt in Stuttgart
Die #Musterfeststellungsklage gegen Mercedes Benz geht weiter. Während der heutigen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart haben die beteiligten Parteien intensiv über Einzelaspekte der Klage diskutiert. Bevor das Verfahren weitergeht, warten die Richter anstehende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) ab.
»Der VZBV begrüßt die ersten verbraucherfreundlichen Signale der Richter während der heutigen Verhandlung«, sagt Patrick Langer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des VZBV. »Auch die Vertagung der Verhandlung ist aus Sicht des VZBV sinnvoll. Die bevorstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs könnte die Rechtslage für #Verbraucher weiter verbessern.«
Erste verbraucherfreundliche Positionierungen des Gerichts
In einigen Punkten hat sich das OLG Stuttgart heute verbraucherfreundlich positioniert. Die amtlichen Rückrufbescheide des Kraftfahrtbundesamtes eignen sich demnach als Grundlage für die Klage des VZBV. Die Richter erkennen außerdem bei den Euro 6 Motoren in den Fahrzeugmodellen GLC 220 d 4 Matic, GLC 250 d 4Matic, GLK 220 Blue Tec (4 Matic) und GLK 250 Blue Tec (4Matic) Anhaltspunkte für den vorsätzlichen Einbau illegaler Abschalteinrichtungen. Zur weiteren Aufklärung fordert das Gericht, dass Mercedes Benz die an der Motorentwicklung beteiligten Personen namentlich benennt. Der Autobauer wollte sich dazu weiterhin nicht äußern.
Bei den Euro 5 Motoren in den Fahrzeugmodellen GLK 200 CDI, GLK 220 CDI und GLK 220 CDI 4 Matic sieht das Gericht noch keine hinreichenden Anhaltspunkte, die auf einen Vorsatz schließen lassen. Für diese Fälle sind die anstehenden Entscheidungen des EuGH und des BGH besonders wichtig, da durch deren Urteile die Voraussetzungen für Schadensersatz gesenkt werden könnten. Weitere offene Fragen dazu werden daher im Verlauf des Prozesses geklärt. Die Entscheidung des EuGH wird in drei bis sechs Monaten erwartet. Der nächste Verhandlungstermin am OLG Stuttgart findet am 24. Januar 2023 statt.
Abmeldung von der #Klage heute noch möglich
Bis zum Start der Verhandlung hatten sich 2.848 Verbraucher der Klage angeschlossen. Die Verjährung bleibt für angemeldete Verbraucher:innen weiterhin gehemmt. Eine Anmeldung zur Klage ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich. Wer sich abmelden möchte, kann das nur noch heute tun. Individuelle Beratungen dazu führt der VZBV nicht durch. Der #VZBV informiert über weitere Entwicklungen mit einem #News #Alert und hier …