Die Zukunft deutscher Innenstädte: Eine Machbarkeitsstudie zur Umsetzung von Mixed Use Konzepten in ehemaligen Warenhausimmobilien. Foto: PWC Deutschland, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Die Zukunft deutscher Innenstädte, vom Warenhaus zur Mixed Use Immobilie, PWC untersucht Nachnutzungspotentiale
Frankfurt am Main (ots)
PWC zeigt in einer Studie zur Zukunft der deutschen Innenstädte, dass erfolgversprechende Mixed Use Nachnutzung von ehemaligen Warenhausimmobilien planungsrechtlich an nahezu allen untersuchten Standorten möglich ist. Neben umfassenden baulichen Veränderungen seien allerdings passgenaue Nutzungsstrategien für den jeweiligen Standort erforderlich.
Vom #Warenhaus als epochalem Symbol des deutschen Wirtschaftswunders ist heute nur noch wenig übrig. Sich wandelndes Verbraucherverhalten und das Aufkommen neuer Einzelhandelskonzepte führten bereits in den letzten Jahrzehnten zu einer tiefgreifenden Veränderung des stationären #Handels.
Und die #Covid 19 #Pandemie wirkte in den vergangenen 2 Jahren als Beschleuniger des Wandels im Einkaufsverhalten. Dabei scheint der Onlinehandel als größter Gewinner hervorzugehen. Der stationäre Einzelhandel dagegen, der die Innenstädte über Jahrzehnte im Nachkriegsdeutschland bis ins neue Jahrtausend hinein geprägt hatte, verschwindet immer mehr aus den Einkaufsstraßen unserer Innenstädte.
Benjamin Schrödl, Director, PWC Deutschland: »Investoren sowie #Stadtplaner müssen sich in Anbetracht des Wandels zwangsläufig mit der zukünftigen Nutzung ehemaliger Warenhaus #Immobilien befassen. Insbesondere kleine bis mittelgroße Städte werden angesichts dieser Entwicklung vor große Herausforderungen gestellt, denn oft bildeten die Warenhäuser das Herz der Innenstädte. Die zügige Behebung des Leerstandes bietet die Chance die Attraktivität der Innenstädte wieder deutlich zu steigern und neben Einkaufsmöglichkeiten auch andere Nutzungsarten wie insbesondere Wohnen wieder in die Zentren zu holen.«
Nach der von PWC 2020 durchgeführten Studie wurden Mixed Use Nachnutzungskonzepte für Warenhausimmobilien als erfolgversprechend ausgemacht. In der aktuellen Studie wurden diese Erkenntnisse auf praktische Umsetzbarkeit an ausgewählten ehemaligen Warenhausstandorten untersucht, die von der Schließungswelle während der vergangenen 2 Jahre betroffen waren.
Harald Heim, Partner, PWC Deutschland: »Der Fokus liegt auf den gegebenen bauplanerischen Voraussetzungen und den sich daraus ergebenden Implementierungsmöglichkeiten und Hindernissen. Neben der Befragung verschiedener Projektentwickler und weiterer Branchenexperten wurden eigene Analysen und Auswertungen der gültigen Bebauungspläne durchgeführt.«
Die Implementierung von Mixed Use Konzepten
Mit rund 88 Prozent befinden sich fast alle untersuchten ehemaligen Warenhäuser in ausgewiesenen Kerngebieten und nur 3 Prozent in sonstigen Sondergebieten. In 9 Prozent der Fälle richtet sich die Bebauung vollständig nach Paragraph 34 #Baugesetzbuch.
Bei mehr als der Hälfte der ehemaligen Warenhäuser sind bauliche Veränderungen oder Anpassungen erforderlich. Thomas Veith, Head of Real Estate, PWC Deutschland: »Erfreulicherweise konnten wir feststellen, dass bereits 1 Jahr nach Bekanntwerden der Warenhausschließungen für mehr als 70 Prozent der Schließungsstandorte Pläne für die zukünftige Nutzung vorliegen, wobei jedoch für eine langfristige Nachnutzung größtenteils umfangreiche bauliche Veränderungen erforderlich sind.«
In 91 Prozent der Fälle ist ein erfolgversprechendes Mixed Use Konzept bauplanungsrechtlich möglich. Trotz des Alters der vorliegenden Bebauungspläne (knapp 60 Prozent sind älter als 30 Jahre, 38 Prozent davon sogar älter als 40 Jahre) hat sich gezeigt, dass eine grundlegende Anpassung in ihrer ursprünglichen Form in der Regel nicht erforderlich ist. Benjamin Schrödl, Director, PWC Deutschland: »Ein Mixed Use Konzept, bestehend aus mindestens 2 Nutzungsarten, lässt sich an allen untersuchten ehemaligen Warenhausstandorten mit vorliegendem Bebauungsplan bauplanungsrechtlich umsetzen.«
Mit 50 Prozent ist der Mixed Use Ansatz die am häufigsten gewählte Nachnutzungsform. In weiteren 38 Prozent der Fälle ist eine Entscheidung bezüglich der Nachnutzung und demnach auch bezüglich eines potenziellen Mixed Use Ansatzes noch ausstehend.
Für 63 Prozent der bestehenden Mixed Use Konzepte ist die Integration von Einzelhandelsflächen für das Erdgeschoss geplant. Harald Heim, Partner, PWC Deutschland: »Speziell den kommunalen Akteuren dürfte die Stärkung des innerstädtischen Einzelhandels ein besonders großes Anliegen sein.« Unabhängig von der, gemäß Baunutzungsverordnung individuell festgesetzten, Art der baulichen Nutzung, kann eine Nutzungsbeimischung durch klassische Wohnformen in der Regel ab dem 1. Obergeschoss, mittels vertikaler Gliederung erzielt werden – hierbei handelt es sich um ein bauplanerisches Vorgehen, bei dem Gebäuden in ihrer vertikalen Anordnung unterschiedliche Nutzungen zugesprochen werden. Über die Grundnutzungsarten #Einzelhandel, #Gastronomie, #Büro und #Wohnen hinaus orientiert sich die Planung der Standorte an lokalen Trends und Bedarfslücken. »Beispiele hierfür sind kulturelle Nachnutzungen wie ein Kunst Pop up Store, die Integration eines #Fitnessstudios, einer #Oper oder einer #Bibliothek«, so Schrödl.
In Kleinstädten werden Mixed Use Szenarien schneller umgesetzt. »Während Investoren aufgrund höherer Bodenpreise in Großstädten vorschnelle Planungsentscheidungen vermeiden, besteht in kleineren Städten aufgrund des stadtprägenden Charakters von Warenhaus-Immobilien ein erhöhter Druck, eine zeitnahe Nachnutzung zu definieren«, erläutert Benjamin Schrödl, Director, PWC Deutschland. Darüber hinaus scheinen die bürokratischen Wege in der Bauplanung in Großstädten länger und zeitintensiver als in kleineren Städten zu sein.
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