Sie setzen die Erfolgsgeschichte gemeinsam fort: Kooperationsberater Martin Schmalenstroer, Stadtwerke Geschäftsführer Ralf Libuda, Andreas Westermeyer (Kreisverbandsvorsitzender), Dr. Mechtild Meier (Stadtwerke Gütersloh), Heiner Kollheimer (Kreislandwirt), Marco Schröder (Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz) und Andreas Großewinkelmann (Beiratsvorsitzender und Landwirt). Foto: Stadtwerke Gütersloh, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Stadtwerke Gütersloh, gemeinsam erfolgreich für den Trinkwasserschutz
Gütersloh, 9. März 2022
Es ist eine Erfolgsgeschichte für den örtlichen #Trinkwasserschutz, die jetzt erneut in die Verlängerung geht: Bereits zum siebten Mal haben die Stadtwerke Gütersloh gemeinsam mit lokalen Landwirten und den Gemeindewerken Herzebrock-Clarholz eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, in der sich alle Vertragsparteien zum nachhaltigen Schutz der Grundwasserressourcen in den Gewinnungsgebieten verpflichten.
Gewässerverträgliche Landwirtschaft sorgt für hochwertiges #Trinkwasser
»Qualitativ hochwertiges Trinkwasser ist keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis einer umfassenden Vorsorge«, sagt Kooperationsberater Martin Schmalenstroer von den Stadtwerken Gütersloh. »Und die beginnt bei uns schon bevor wir das Grundwasser an die Oberfläche fördern.« Die Kooperation mit den in den #Wasser #Schutzgebieten ansässigen Landwirten sei dabei ein besonders wichtiger Baustein. Denn: Eine gewässerverträgliche Landwirtschaft wirkt sich unmittelbar auf die Qualität des Grundwassers aus. Ziel der Kooperationsvereinbarung sind beispielsweise die Reduktion des Nitrateintrages in das Grund und Oberflächenwasser sowie die Vermeidung des Eintrags von Pflanzenschutzmitteln in das Grundwasser.
Insgesamt 87 Landwirte haben sich freiwillig zur Teilnahme an der Kooperationsvereinbarung verpflichtet. Sie bewirtschaften rund 1.440 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche in den Wasserschutzgebieten der Stadtwerke und der Gemeindewerke. Damit decken sie rund 73 Prozent aller Nutzflächen in den Wasserschutzgebieten ab.
Zusammenarbeit zahlt sich aus: Nitratwerte deutlich unter Grenzwert
»Das Hauptaugenmerk der Kooperationspartner liegt auf der Reduzierung des Nitratgehalts im Grundwasser«, unterstreicht Schmalenstroer, der mit allen Landwirten in engem Austausch steht. Im Rahmen des sogenannten N min Programmes erarbeitet er beispielsweise Bewirtschaftungsmethoden und Düngepläne für ein gutes Nebeneinander von land- und wasserwirtschaftlicher Nutzung in den Wassergewinnungsgebieten. Gülleeinsatztermin, Ausbringungstechnologie, Zwischenfruchtanbau und die Berechnung der Stickstoffobergrenze sind nur einige Maßnahmen des umfangreichen Katalogs. »Unser Einsatz lohnt sich«, freut sich der Kooperationsberater. Denn: Im Gegensatz zu anderen NRW-Landesteilen ist in Gütersloh keine Aufbereitung des Trinkwassers zur Reduzierung des Nitratgehaltes erforderlich. Durch die zielgerichtete Kooperation liegt der Nitratgehalt heute deutlich unter dem Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 50 Milligramm pro Liter. Den größten Erfolg verzeichnen die Kooperationspartner im Gewinnungsgebiet Spexard. Dort konnte der Wert seit Kooperationsbeginn im Jahr 1992 nahezu halbiert werden. Martin Schmalenstroer ist überzeugt: »Gemeinsam schaffen wir es, immer wieder über den Tellerrand zu schauen und zielorientiert zu handeln. Nur so kann eine umfassende Vorsorge beim Gewässerschutz im Sinne von Verbrauchern, Landwirten und Wasserversorgern gelingen.«
Hintergrund
Die erste Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung erfolgte 1992. Vertragspartner sind der Landwirtschaftliche Kreisverband Gütersloh im Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband, die Kreisstelle Gütersloh der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, die Stadtwerke Gütersloh und die Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz.
Mit der erneut unterzeichneten Vereinbarung zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft werden Ziele und Maßnahmen zum #Trinkwasser und Grundwasserschutz für weitere fünf Jahre verbindlich festgeschrieben.
Die Gewässerschutz Maßnahmen werden von den beteiligten Wasserversorgern finanziell und durch Beratung unterstützt. Der Beirat der Kooperation entscheidet schließlich über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel.