Bequem von zu Hause oder aus dem Büro: Firmen, Personalleiter oder Steuerberater aus dem Kreis Gütersloh sollten sich jetzt mit dem digitalen Themenspezial »Trends und Tipps 2022« zu den aktuellen und im neuen Jahr noch anstehenden Änderungen in der Sozialversicherung informieren. Foto: AOK, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Betriebe aus dem Kreis Gütersloh können sich im AOK Fachportal digital zu den Änderungen in der Sozialversicherung 2022 informieren
Kreis Gütersloh, 11. Januar 2022
Zum Jahreswechsel gibt es wieder zahlreiche gesetzliche Neuerungen, die sich auf die Sozialversicherung auswirken. Betriebe aus dem Kreis Gütersloh können sich jetzt dazu im neuen digitalen Themen-spezial »Trends und Tipps 2022« der AOK Nordwest informieren. »Wir bieten zu allen anstehenden Änderungen in der Sozialversicherung Einführungsvideos und vertiefende Fachbeiträge zum Download an. Außerdem können interessierte Firmen in unserem virtuellen Expertenforum individuelle Fragen zu den jeweiligen Änderungen stellen«, sagt AOK-Serviceregionsleiter Matthias Wehmhöner. Der Abruf ist kostenfrei und steht unter www.aok.de/fk/nordwest/jahreswechsel zur Verfügung.
Der Jahreswechsel ist alljährlich ein markantes Datum, an dem sich in der Gesetzgebung, insbesondere in der Sozialversicherung, viele Änderungen ergeben. Infolge der Corona-Pandemie und den gebotenen Abstandsregeln stellt der Wissenstransfer die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin vor besondere Herausforderungen. Digitale Angebote ersetzen hier frühere Präsenz-Seminare und gewinnen weiter an Bedeutung. Die AOK Nordwest bietet allen Betrieben aus dem Kreis Gütersloh zum Jahresbeginn ein neues digitales Themenspezial ‚Trends und Tipps 2022‘ an. Interessierte Betriebe erfahren hier in kurzen Videos alles Wichtige zum Einstieg ins jeweilige Thema. So ergeben sich im neuen Jahr insbesondere im Thema »Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Datenaustausch« wichtige Änderungen für Betriebe. Seit dem 1. Oktober 2021 werden bereits erste elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) von Vertragsärzten und Vertragszahnärzten an die Krankenkassen digital übermittelt. Mit dem geplanten Start des eAU-Verfahrens für alle Arbeitgeber wird ab dem 1. Juli 2022 gerechnet. Dann entfällt auch die Pflicht der Arbeitnehmer, bei ihren Betrieben eine Papier AU Bescheinigung vorlegen zu müssen.
Das #digitale Themenspezial der AOK Nordwest informiert außerdem über folgende Themen: Minijobs – neue Pflichten für Arbeitgeber, Arbeitsentgelt und Beiträge 2022, elektronische Betriebsprüfung, Weiterentwicklung der Versicherungspflicht (Neues Statusfeststellungsverfahren ab 1. April 2022) und Neuerungen im elektronischen Meldeverfahren.
Zu jedem dieser Themen bietet die Krankenkasse neben dem Einstiegsvideo vertiefende Fachbeiträge zum Download sowie ein virtuelles Expertenforum an. »Wir möchten alle Betriebe im Kreis Gütersloh ermuntern, unser digitales ‚Trends und Tipps 2022‘ Angebot zu nutzen, um immer auf dem Laufenden zu bleiben, was aktuelle Änderungen in der Sozialversicherung anbelangt«, sagt Wunsch. Das digitale Themenspezial ist ab sofort im Fachportal für Arbeitgeber unter www.aok.de/fk/nordwest/jahreswechsel abrufbar.