Gütersloh: Flurfördermittelschein, Staplerschein, Führerausweis für Staplerfahrer, was hat es damit auf sich? Was kostet der Staplerschein?Zoom Button

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Gütersloh: Flurfördermittelschein, Staplerschein, Führerausweis für Staplerfahrer, was hat es damit auf sich? Was kostet der Staplerschein?

Gütersloh: Flurfördermittelschein, Staplerschein, Führerausweis für Staplerfahrer, was hat es damit auf sich? Was kostet der Staplerschein?

Der Flurfördermittelschein (umgangssprachlich »Staplerschein« genannt) oder der »Führerausweis für Staplerfahrer«, so nennt man ihn in der Schweiz, ist die Berechtigung zum betrieblichen Führen insbesondere von Gabelstaplern und anderer »Flurförderzeuge« nach nationalen oder branchenüblichen Vorschriften.

Der Staplerschein in Deutschland

Die Eignung zum Führen von Flurfördermitteln wird in Deutschland nach den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften DGUV Vorschrift 68 (vormals BGV D27) und DGUV Grundsatz 308-001 (vormals BGV beziehungsweise BGG 925) geprüft und enthält eine theoretische und eine praktische Prüfung. Vor dem Einsatz im Betrieb kann außerdem die ärztliche G25-Untersuchung, wie bei Berufskraftfahrern, Berufen der Regelung und Steuerung etc. auch, zur Prüfung der körperlichen Eignung verlangt werden. Denn Paragraph Sieben, Absatz Eins DGUV-Vorschrift 68. sagt aus »Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen […] Personen nur beauftragen, die […] für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind.« Somit liegt es allein in der Entscheidung des Unternehmers. Die Untersuchung G25 dient ihm dabei als Art medizinische Absicherung und zur Entscheidungsfindung.

Damit regelt die DGUV wer einen Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen erhalten darf:

Mindestalter 18 Jahre

»Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind […]«

Ausbildung für diese Tätigkeit

»[…] für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind […]«

Nachweis der Befähigung

»[…] ihre Befähigung nachgewiesen haben.«

»Fahrer von Flurförderzeugen sind für diese Tätigkeit ausgebildet und befähigt, wenn sie nach dem BG-Grundsatz ›Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand‹ (BGG 925) geschult worden sind, eine Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können.«

Schriftliche Beauftragung

»Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.« »[…] Versicherte dürfen Flurförderzeuge nur steuern, wenn sie vom Unternehmer hiermit beauftragt sind.«

Persönliche Eignung des Beauftragten

»Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die geeignet […] sind.«

Unterweisung vor Ort

»[…] in der Handhabung unterwiesen sind.«

Die persönliche Eignung schließt ein gutes Seh- und Hörvermögen ein; außerdem darf kein Krankheitsleiden nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung G25 vorliegen.

Für Altersbegrenzung gibt es eine Ausnahme im Falle der Ausbildung: »Das Steuern von Flurförderzeugen durch Jugendliche unter 18 Jahren zu berufsbildbezogenen Ausbildungszwecken unter Aufsicht gilt nicht als selbständiges Steuern. Unter Aufsicht bedeutet, dass seitens des Aufsicht führenden die jeweilige Arbeitsaufgabe beschrieben und vorgegeben sowie örtlich und zeitlich begrenzt wird. Der Aufsicht führende hat sich regelmäßig von der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages zu vergewissern.»

Der Flurfördermittelschein kann an folgenden Stellen erworben werden

  • bei Prüfvereinen und Organisationen: DEKRA und TÜV
  • bei zertifizierten IAG-Ausbildungsbetrieben
  • bei freiberuflichen Ausbildern, zum Beispiel überbetrieblichen sicherheitstechnischen Diensten
  • bei Unternehmen, die mit Gabelstaplern handeln

Straßenverkehrsordnung

Der #Flurfördermittelschein – im Allgemeinen auch als »(Gabel)staplerschein« bezeichnet, stellt jedoch keine Fahrerlaubnis im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung dar. Der Gabelstapler fällt in die Führerscheinklasse L beziehungsweise T. Der Gabelstapler muss entsprechend seiner Zulassung zum Straßenverkehr ausgerüstet sein. (unter anderem Blinker und Spiegel, ab einer Geschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde sind Luftreifen vorgeschrieben, et cetera). Sonderregelungen beziehungsweise Sondergenehmigungen sind lokal möglich.

Davon abgesehen benötigen Fahrer von Gabelstaplern in Deutschland aus Gründen der BG-Vorschriften immer den »#Staplerschein« bei gewerblicher Nutzung, egal ob im Straßenverkehr oder auf Privatgrund.

Was kostet der »Staplerschein«?

Fahrschule Gehle in Gütersloh

Bei der Fahrschule Gehle in Gütersloh kostet die »Gabelstaplerschulung für Anfänger (fünf Tage)« am 18. November 2021 575 Euro. »Werden Sie den Anforderungen Ihrer Tätigkeit oder des beruflichen Umfeldes gerecht und holen Sie sich Ihren Staplerschein. Im Transport- sowie im Lagerlogistikbereich verlangen sowohl Berufsgenossenschaft als auch Unternehmen gut ausgebildetes und geprüftes Personal mit Fahrausweis Gabelstapler. Mit dieser Qualifikation vergrößern Sie Ihre berufliche Kompetenz und können in Märkten, in denen Warenumschlag stattfindet, tätig sein.«

Frenz Gabelstapler in Gütersloh

Bei der Firma »Frenz Gabelstapler« in Gütersloh heißt es: »Zu Ihrem Unternehmen gehören Mitarbeiter, die einen Stapler bedienen, aber noch keine Prüfung über Eignung und Befähigung abgelegt haben? Dann nutzen Sie umgehend die Möglichkeit zu einer umfassenden Staplerfahrer-Schulung – bei uns oder in Ihren Räumen! Sicherer und versierter Umgang mit Gabelstaplern, Kenntnisse über unfallverhütende Vorschriften im Staplerbetrieb und Wissen über moderne, effiziente Lagerführung – das und noch mehr sind die Inhalte unserer Fahrerschulung. Wir erfüllen dabei alle rechtlichen Vorgaben und übernehmen auch die vorgeschriebene jährliche Nachschulung beziehungsweise theoretische Unterweisung für Ihre Staplerfahrer. Die Schulungsgebühr beträgt ab Juni 2021 150 Euro pro Person, zuzüglich Mehrwertsteuer. Schulungsgebühr für jährliche Nachschulung 84,50 Euro pro Person, zuzüglich Mehrwertsteuer.«

Dekra-Akademie in Gütersloh

Die Dekra-Akademie Gütersloh schreibt: »Gabelstapler spielen für den innerbetrieblichen Transport in Unternehmen eine entscheidende Rolle. Wer ein Flurförderzeug bedienen will, benötigt nicht nur Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, sondern sollte auch eine Staplerschein-Prüfung erfolgreich absolviert haben. Jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Flurförderzeug arbeitet, benötigt einen entsprechenden Nachweis zum Beispiel den Fahrausweis für Flurförderfahrzeuge. Umgangssprachlich wird dieser auch Gabelstaplerschein, Gabelstaplerführerschein oder Staplerführerschein genannt. Der Erwerb eines Gabelstaplerführerscheins bietet viele Möglichkeiten für neue Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Beruf. Auch Personen, die neue berufliche Herausforderungen im Logistikbereich suchen, können einen Staplerschein machen und als Staplerfahrer (m/w/d) ihre Chancen deutlich verbessern.«

Weiter heißt es im November 2021 bei der Dekra: »Was kostet der Gabelstaplerführerschein beziehungsweise Staplerschein (Erstausbildung)? Zwei Tage 285,60 Euro nach bundesweiter Preisliste, drei Tage 428,40 Euro nach bundesweiter Preisliste, vier Tage (keine Angabe in der bundesweiten Preisliste. 571,20 Euro, fünf Tage 618,80 Euro. Was kostet die jährliche Unterweisung für Staplerfahrer (m/w/d)?  Wenn diese bei der Dekra durchgeführt wird 101,15 Euro. Ist eine Kostenübernahme für den Staplerschein möglich? Ja, eine Kostenübernahme ist möglich.«

Quelle: Wikipedia (bearbeitet), Fahrschule Gehle, Frenz Gabelstapler, Dekra-Akademie u. a.

#Gabelstapler #Staplerschein #Fahrschule #Schulung #Flufördermittel #Führerschein #Ausbildung #Flurfördermittelschein

 
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