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Aufgrund der Inzidenzstufe Zwei im Kreis Gütersloh ergeben sich ab Freitag, 13. August 2021, erneut Einlassbeschränkungen im Verler Freibad. Voraussetzung für den Besuch des Freibads ist laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung ein negativer Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Alternativ ist eine vollständige Impfung oder die Genesung von einer Corona-Infektion nachzuweisen. Es kann die »Luca«-App genutzt werden.