Polizei Gütersloh: Diverse Verkehrsverstöße in Schloß Holte-Stukenbrock und Verl – Aktion Radschlag
Schloß Holte-Stukenbrock/Verl (FK) Ziel der Aktion »Radschlag« ist es, Verkehrsunfälle von und mit Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern zu senken. Die Zahl der verunglückten Radfahrenden im Kreis Gütersloh ist unverändert zu hoch. Der Anteil an der Gesamtzahl der Verkehrsunfälle im Jahr 2020 lag bei rund 40 Prozent – 2019 waren es circa 36 Prozent. Immer wieder melden Bürgerinnen und Bürger Örtlichkeiten im Kreis Gütersloh, an welchen Radfahrende ihrer Beobachtung nach besonders gefährdet sind. Bei den Kontrollen der Polizei geht es nicht darum, einen Sündenbock auf einer der Seiten zu suchen! Am Mittwoch führten die Beamtinnen und Beamten der Kreispolizeibehörde in Verl und Schloß Holte-Stukenbrock Verkehrskontrollen im Rahmen der Aktion Radschlag durch. Insgesamt wurden 74 Verstöße geahndet.
Aufgrund mehrerer Beschwerden, wurde das Verhalten an Stoppschildern an folgenden Straßen kontrolliert: Friedhofsweg, Siemensstraße und Trapphofstraße. An einem Stoppschild muss kurz gehalten werden und zwar auf der Haltelinie. Ist keine Haltelinie vorhanden, ist dort anzuhalten, wo die andere Straße zu übersehen ist. Bei den Kontrollen in Schloß Holte-Stukenbrock ist aufgefallen, dass einige Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer entweder gar nicht anhalten, oder erst an der Sichtlinie stoppen. Kreuzt an diesen Stellen ein Fahrradweg, kann es durch das späte Halten zu schwerwiegenden Unfällen mit querenden Fahrradfahrenden kommen. 20 Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zahlten am Mittwochmorgen ein Verwarngeld, da sie Stoppschilder missachteten.
Bei Geschwindigkeitskontrollen am Vormittag in Schloß Holte-Stukenbrock an der Holter Straße in Höhe des Pfarrer-Huckschlag-Wegs fuhren insgesamt 20 Autofahrende zu schnell. 19 mussten ein Verwarngeld zahlen, ein Autofahrer war gegenüber der Grundschule und des Seniorenzentrums mit 53km/h bei erlaubten 30 Kilometern pro Stunde unterwegs. Gegen ihn wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Am Lerchenweg in Verl liegt die Geschwindigkeitsbegrenzung ebenfalls bei 30 Kilometern pro Stunde. Neun Autofahrerinnen und Autofahrer fuhren während der Polizeikontrolle zu schnell. Sie mussten allesamt Verwarngelder zahlen.
Fehlerhafte Gehwegnutzung von Radfahrerinnen und Radfahrern wurden bei den Bürgerbeschwerden ebenfalls genannt. Konkret wurde dabei das Verhalten an der Holter Straße in Schloß Holte-Stukenbrock und an der Bahnhofstraße in Verl bemängelt. Wenn Fahrradfahrende einen nicht freigegebenen Gehweg nutzen besteht die Gefahr, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht darauf eingestellt sind. 13 Radfahrerinnen und Radfahrer werden, nachdem sie ein Verwarngeld zahlen mussten, hoffentlich ihr Fahrverhalten zukünftig überdenken.
Bei den übrigen Verstößen handelte es sich beispielsweise um Rotlichtverstöße oder verbotene Handynutzung während der Fahrt.
Auch außerhalb der Aktion Radschlag werden Verkehrskontrollen im Kreis Gütersloh konsequent und regelmäßig stattfinden: »Zu Ihrer Sicherheit!«