Mehr Demokratie kritisiert geplantes Versammlungsgesetz für Nordrhein-Westfalen
In der aktuellen Debatte um ein neues Versammlungsgesetz für Nordrhein-Westfalen kritisiert Mehr Demokratie den vorliegenden Entwurf der Landesregierung. »Demonstrationen und Kundgebungen sind in einer Demokratie für Bürgerinnen und Bürger eines der wichtigsten Mittel der politischen Meinungsäußerung. Umso wichtiger ist es, dass die Organisation ohne weitreichende bürokratische Hürden möglich ist und Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht durch Maßnahmen wie etwa eine umfassende Videoüberwachung abgeschreckt werden!« kommentiert Anne Hardt, Landesvorstandsmitglied von »Mehr Demokratie NRW« den Entwurf.
Neben den umfassenden Möglichkeiten zur Videoüberwachung sehe Mehr Demokratie vor allen Dingen die Anmeldefristen für spontane Kundgebungen, die unklaren Rechtsbegriffe für einheitliche Kleidung von Teilnehmenden und die Weitergabe der Personaldaten von Ordnerinnen und Ordnern kritisch. »Wir haben bei den von uns mitorganisierten Großkundgebungen immer den Anspruch friedlicher und familientauglicher Veranstaltungen gehabt. Auch bei den Demonstrationen in Köln gegen CETA 2016 oder für ›Ein Europa für alle!‹ 2019, bei denen jeweils mehrere zehntausend Teilnehmende anwesend waren. Obwohl uns das immer rundum gelungen ist, hätten wir doch einige der neuen Anforderungen, die der Entwurf vorsieht, möglicherweise nicht erfüllen können«, so Hardt weiter. Es sei gut, dass innerhalb der Regierungskoalition jetzt über eine Überarbeitung nachgedacht werde.
Bislang werden in Nordrhein-Westfalen alle Angelegenheiten, die Versammlungen betreffen, über ein Bundesgesetz geregelt. Dies soll durch den vorliegenden Gesetzsentwurf geändert werden. Der Gesetzesentwurf steht aktuell erneut in der Debatte, nachdem es vergangenen Samstag zu Ausschreitungen und einem Polizeieinsatz bei einer Demonstration in Düsseldorf kam. So gehen laut eines WDR-Berichts inzwischen Teile der FDP Nordrhein-Westfalen öffentlich auf Distanz und kündigen eine Überarbeitung des Gesetzesentwurfes an, bevor dieser im Landtag beschlossen wird.