HDE: Verlängerung der Überbrückungshilfen bis zum 30. September 2021
Folgende wichtige Verbesserungen konnten maßgeblich durch den Einsatz des HDE und der Verbandsorganisation als Ganzes erreicht werden: Verlängerung der Überbrückungshilfen bis zum 30. September 2021, analog zur Verlängerung der vollständigen Erstattung der SV-Beiträge bei der Kurzarbeit sowie der Fortführung der erleichterten Zugangsvoraussetzungen bis zum 30. September 2021, Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können, Verlängerung und Erhöhung der Neustarthilfe für Soloselbständige auf bis zu 12.000 Euro für die ersten drei Quartale dieses Jahres.
Die Obergrenze für die Zuschüsse aus den Corona-Hilfen wird auf bis zu 52 Millionen Euro erhöht: Die Bundesregierung erhöht auch die Obergrenze für die Förderung im Rahmen der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus. Künftig können Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind, bis zu 40 Millionen Euro als Schadensausgleich im Rahmen der Überbrückungshilfe geltend machen. Grundlage dafür ist die Bundesregelung Schadensausgleich, welche die Europäische Kommission auf Antrag der Bundesregierung hin genehmigt hat. Zusammen mit der bislang geltenden Obergrenze von bis zu zwölf Millionen Euro beträgt der maximale Förderbetrag künftig in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus 52 Millionen Euro.
Die Härtefallhilfen der Länder sollen im Gleichklang mit der Überbrückungshilfe bis Ende September 2021 verlängert werden.
Die FAQs zur Überbrückungshilfe III werden überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder.