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Jeder und jede Dritte in Gütersloh erlebte einen Notfall – Reform muss Notfallstrukturen entlasten

Knapp jeder und jede Dritte (32 Prozent) erlebte in den vergangen drei Jahren einen medizinischen Notfall außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten – also plötzlich auftretende Beschwerden, einen Unfall oder eine Zustandsverschlechterung. Das zeigt der aktuelle Meinungspuls 2021 der Techniker Krankenkasse (TK), eine repräsentative Forsa-Umfrage. Besonders hoch ist der Anteil in Berlin und Brandenburg, wo das auf 40 Prozent der Befragten zutrifft und in der Altersgruppe der 60 bis 69 Jährigen (38 Prozent).

Die meisten dieser Betroffenen (43 Prozent) begaben sich daraufhin in eine Notaufnahme eines Krankenhauses. Jeweils 15 Prozent riefen einen Krankenwagen, wandten sich telefonisch an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Telefon 116117 oder warteten ab. Zwölf Prozent suchten eine ärztliche Bereitschaftspraxis auf. Bei Menschen, die alleine leben, ist der Anteil jener, die einen Krankenwagen riefen, mit 20 Prozent deutlich höher als etwa bei Menschen in Haushalten ab drei Personen mit sieben Prozent.

Das Bewusstsein für Reformbedarf ist beim Thema Notfallversorgung ausgeprägt: Eine Mehrheit der Befragten, nämlich 55 Prozent, hält die Verbesserung der Notfallversorgung für sehr wichtig, 38 Prozent für wichtig.

Notfallversorgung: Zentrale Anlaufstelle für Orientierung und Entlastung

Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK: »Akute gesundheitliche Beschwerden sind immer mit Stress verbunden. Nicht jeder kann verlässlich einschätzen, welches die richtige Anlaufstelle ist. Gleichzeitig haben wir auch im Normalbetrieb vielerorts überlastete Notaufnahmen. Integrierte Notfallzentren als zentrale Anlaufstelle und koordinierende Instanz können Patientinnen und Patienten Orientierung bieten – und gleichzeitig die Notfallstrukturen entlasten.«

Die TK schlägt vor, als erste Anlaufstelle in räumlicher Nähe zu bestehenden Notfallstrukturen – zum Beispiel Kliniken – integrierte Notfallzentren einzurichten, die rund um die Uhr geöffnet sind. Dort findet eine qualifizierte Ersteinschätzung statt und die Patientinnen und Patienten werden an die richtige Stelle weitergeleitet, etwa eine Klinik oder eine Bereitschaftspraxis. Falls notwendig können Patientinnen und Patienten dort auch erstversorgt werden. Träger dieser Stellen sollten aus TK-Sicht die Kassenärztlichen Vereinigungen sein, verbunden mit der Pflicht mit benachbarten Kliniken zu kooperieren.

Baas: »Es gibt an manchen Orten Strukturen, in denen die Notfallversorgung heute schon gut funktioniert. Damit diese nicht verloren gehen, braucht die Neuregelung eine gewisse Flexibilität. Insgesamt brauchen wir ein Angebot, das dem Bedarf entspricht und eine Planung, die Doppelstrukturen und Fehlverteilungen entgegenwirkt.«

Offenheit für Videosprechstunde: Knapp sieben von zehn würden es ausprobieren

Aus TK-Sicht ist auch denkbar, digitale Angebote und Fernbehandlungen in die Notfallversorgung zu integrieren: etwa in bestimmten Fällen eine Video-Sprechstunde mit einem Arzt oder einer Ärztin zu ermöglichen. Die Offenheit dafür ist bei einer Mehrheit der Befragten da: 68 Prozent können sich vorstellen, ein solches Angebot auszuprobieren.
 
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