Noch keine Landesförderung für das Bürgerhaus Gütersloh-Blankenhagen. Begründung der Landesregierung: Baubeginn erst 2022 – aber: Maßnahme bleibt im Rennen und kann auch schon umgesetzt werden
Gütersloh (gpr). Information aus der Landesregierung: Für 2021 konnte die beantragte Maßnahme »Bürgerhaus Blankenhagen« im Städtebauförderprogramm nicht berücksichtigt werden. Das Projekt zum Ausbau des Bürgerhauses am Standort der ehemaligen Jakobuskirche wird aber dadurch nicht in Frage gestellt. In Gesprächen mit Stadtbaurätin Nina Herrling hat die Bezirksregierung in Detmold deutlich gemacht, dass die Maßnahme, die zur Förderkulisse für das Stadtquartier im Rahmen des so genannten ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) gehört, auch weiterhin im Rennen bleibt und auch schon umgesetzt werden kann.
Als Begründung für seine Entscheidung hatte das Land angeführt, dass diesmal Maßnahmen beantragt wurden, die über das regional zugewiesene Budget hinausgegangen seien. Es habe daher eine Auswahl erfolgen müssen. Da der Baubeginn für das Bürgerhaus Blankenhagen erst 2022 erfolgt, wurde der Antrag in diesem Jahr noch nicht berücksichtigt.
Qualitativ und inhaltlich sei die Maßnahme als sehr gut bewertet worden, die die Bezirksregierung gerne nach einer erneuten Antragstellung zum im Städtebauförderprogramm 2022 berücksichtigen wolle, berichtet Nina Herrling aus den Gesprächen mit Detmold. Das Land NRW habe ein großes Interesse daran, dass die angemeldeten Maßnahmen des ISEKs in Gänze umgesetzt werden, leider gelinge die Förderung nicht immer zum angedachten Zeitpunkt. Die Auswirkungen auf den ursprünglich geplanten Zeitplan werden nun laut Herrling überprüft.
Herrling: »Im nächsten Schritt sind nun die Architekten – und Ingenieurleistungen mit einem Gesamtwert von 227.000 Euro netto EU-weit auszuschreiben, bei Gesamtprojektkosten von 3.7 Millionen«.