Foto: Detlef Güthenke, Stadt Gütersloh, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Gibt es bald einen neuen Werbeslogan für Gütersloh?
Gütersloh ist eine schöne Stadt. Sie liegt in einer Gegend. Viele Häuser prägen das Weichbild.
Zum sichtbaren Weichbild, oder, mit einem geläufigeren Wort, der »Silhouette«, bei Städten »Skyline«, gehören prägende Elemente wie hohe Häuser, Kirchen mit ihren Türmen oder umgebende Begrünung oder auch innerörtliche Objekte, die ein städtebauliches Ensemble, wie zum Beispiel einen Platz, gestalten.
Nach dem deutschen Bauplanungsrecht (Baugesetzbuch) soll sich ein Neubau innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenarten der näheren Umgebung einfügen, sofern es sich um einen unbeplanten Innenbereich handelt (Paragraph 34 Baugesetzbuch), das heißt kein Bebauungsplan existiert, der die Nutzung des Grundstücks regelt. Die Gemeinde kann in Bebauungsplänen oder über Gestaltungssatzungen für Neubauten auch Höhenbeschränkungen festlegen, sodass zum Beispiel kein neues Gebäude höher wird, als die höchste vorhandene Begrünung beziehungsweise ein Kirchturm, und sich dadurch das charakteristische Weichbild verändern würde.