Demokratie-Aufbruch in Nordrhein-Westfalen? Enquete-Kommission stellt Ergebnisse vor
Am gestrigen Dienstag, 18. Mai 2021, wurde der Bericht der Enquete-Kommission „Subsidiarität und Partizipation“ veröffentlicht. Die auf Antrag der CDU-Fraktion eingesetzte Kommission zur Stärkung der Demokratie tagte rund zweieinhalb Jahre. Das Ergebnis sind 85 Empfehlungen und Prüfungsaufträge. »Vieles davon liest sich wie aus dem Forderungskatalog von Mehr Demokratie: Wahlalter 16, bessere Regeln und eine zentrale Beratungsstelle für Bürgerbegehren und Volksbegehren, Einführung eines Lobbyregisters. Die Empfehlungen liegen auf dem Tisch, jetzt muss es zügig an die Umsetzung gehen«, so Achim Wölfel, Leiter des Landesbüros Nordrhein-Westfalen von »Mehr Demokratie«.
Zur Stärkung der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene sieht die Kommission eine zentrale Beratungsstelle für Bürgerbegehren vor, eine Prüfung der Ausschlusskriterien sowie eine automatische Zustellung von Abstimmungsinformationen. Auf Landesebene sollen die Hürden für Volksbegehren und eine Schutzklausel für Gesetze geprüft werden, die auf Volksentscheiden beruhen.
Besonders hervorzuheben ist ein ambitionierteres Sondervotum von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bei Bürgerbegehren sollen Themenausschlüsse und das Unterschriftenquorum reduziert, die Kostenschätzung abgeschafft und die Frist bei Bürgerbegehren gegen Ratsbeschlüsse gestrichen werden. Bei Volksbegehren soll das Unterschriftenquorum gesenkt und Unterschriften einer Volksinitiative angerechnet werden können. Außerdem sollen Verfahren auch zu haushaltswirksamen Fragen möglich sein. „Die hohen Hürden für Volksbegehren machen das Instrument in NRW bislang praktisch nicht nutzbar. Hier besteht dringend Handlungsbedarf. Am besten noch in dieser Legislaturperiode!“, so Wölfel.
Eine weitere Empfehlung der Kommission ist die Absenkung des aktiven Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre. Lediglich die CDU stimmte mit einem Sondervotum dagegen. Aus Sicht von Mehr Demokratie sei eine Absenkung längst überfällig. Bei Kommunalwahlen dürfe in NRW bereits mit 16 Jahre gewählt werden, eine Absenkung des Wahlalters auch bei Landtagswahlen sei laut Wölfel deshalb nur folgerichtig.
Die Enquetekommission empfiehlt weiterhin die Einführung eines Lobbyregisters, das einen legislativen Fußabdruck und einen Verhaltenskodex für Lobbyisten vorsieht. Darin sollen alle Akteure registriert werden, die versuchen, Einfluss auf politische oder gesetzgeberische Prozesse zu nehmen.
Schließlich empfiehlt die Enquete die Einrichtung kommunaler Bürgerräte und die Prüfung eines Bürgerrats auf Landesebene, der sich grundsätzlich mit dem Thema Bürgerräte befassen soll. Wie für Bürgerbegehren wird auch für Bürgerräte eine zentrale Beratungsstelle für solche Verfahren vorgeschlagen. SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten eine Stelle bei der Landesregierung nach Vorbild der baden-württembergischen Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung für sinnvoll.