Bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht am 8. Mai 1945
Die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht war eine Erklärung der Wehrmacht am Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa. Sie enthielt die Zusage, die Kampfhandlungen gegenüber den alliierten Streitkräften zu beenden. Die Kapitulation wurde nach erfolglosen Verhandlungsversuchen der deutschen Seite vom 6. Mai in der Nacht zum 7. Mai 1945 im Obersten Hauptquartier der Alliierten Expeditionsstreitkräfte in Reims unterzeichnet und trat am 8. Mai in Kraft. Sie bedeutete das Ende der militärischen Feindseligkeiten zwischen dem nationalsozialistischen Deutschen Reich und den Alliierten. Um die Unterzeichnung der Kapitulation auch durch den Oberkommandierenden der Wehrmacht, Wilhelm Keitel, und die Chefs der deutschen Kriegsmarine und Luftwaffe sicherzustellen, wurde eine Ratifizierung vereinbart. Die aus Flensburg-Mürwik eingeflogene deutsche Delegation unterzeichnete die Kapitulationsurkunde am 8. und 9. Mai im Hauptquartier der Roten Armee in Berlin-Karlshorst.
Auch wenn einzelne deutsche Verbände die Kampfhandlungen gegen sowjetische Truppen noch einige Tage fortsetzten, markiert der 8. Mai die Beseitigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft von außen. Der militärische Sieg der Alliierten war die Voraussetzung, dass Millionen von den Deutschen verfolgter Menschen befreit werden konnten. Der politische, wirtschaftliche und moralische Zusammenbruch bedeutete das Ende des bisherigen politischen Systems in Deutschland. Die vier Siegermächte übernahmen mit der Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945 die oberste Regierungsgewalt in Deutschland. Zusammen mit der militärischen Kapitulation, deren politische Konsequenz sie war, bildete diese Erklärung die Grundlage für den Viermächte-Status, nach dem die Alliierten bis zur deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 für »Deutschland als Ganzes« verantwortlich blieben.
In der Kapitulationsurkunde erklärten Friedeburg, Keitel und Stumpff namens des OKW gegenüber dem Oberbefehlshaber der Alliierten Expeditionsstreitkräfte und dem Oberkommando der Roten Armee die bedingungslose Kapitulation aller Land-, See- und Luftstreitkräfte, die derzeit unter deutschem Befehl standen. Das OKW werde ihnen zum 8. Mai, 23.01 Uhr Mitteleuropäischer Zeit, die Einstellung aller Kampfhandlungen befehlen, sie hätten in ihren Stellungen zu verbleiben und all ihre Waffen und Geräte an die örtlichen alliierten Befehlshaber beziehungsweise an die von diesen zu bestimmenden Offiziere abzuliefern. Beschädigungen des auszuliefernden Materials wie namentlich die Versenkung von Schiffen oder Flugzeugen waren verboten.
Das OKW sagte zu, Befehle des Oberbefehlshabers der Alliierten Expeditionsstreitkräfte und des Oberkommandos der Roten Armee unverzüglich weiterzugeben und für deren Ausführung zu sorgen. Die militärische Kapitulationserklärung stelle kein Präjudiz »für an ihre Stelle tretende allgemeine Kapitulationsbestimmungen dar, die durch die Vereinten Nationen oder in deren Namen festgesetzt werden und Deutschland und die Deutsche Wehrmacht als Ganzes betreffen werden«. Bei Nichtbefolgung behielten sich das Oberkommando der Roten Armee und der Oberste Befehlshaber der Alliierten Expeditionsstreitkräfte alle zweckmäßigen Strafmaßnahmen oder andere Handlungen vor.
Die Erklärung war in englischer, russischer und deutscher Sprache abgefasst, wobei allein die englische und die russische Ausfertigung maßgebend waren.
Die Originale der Kapitulationsurkunden befanden sich nach Kriegsende zunächst im Besitz der USA, bevor sie 1968 nach Deutschland gelangten. Seitdem werden sie vom Militärarchiv in Freiburg, einer Abteilung des deutschen Bundesarchivs, aufbewahrt.