Der Sondergutschein ist jetzt bis zum 30. Juni 2021 gültig, Foto: Gütersloh Marketing GmbH, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Die Einlöse- und Verkaufsfrist des bezuschussten Sondergutscheins, der als Konjunkturpaket von der Stadt Gütersloh gedacht ist, wird verlängert. Bisher war der Sondergutschein bis zum 31. März 2021 gültig, nun haben die Stadt und das Stadtmarketing entschieden, diesen bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern.
Die Verlängerung des Sondergutscheins soll dem weiterhin andauernden Lockdown entgegenwirken und den Kunden die Möglichkeit bieten, bei Wiedereröffnung der Geschäfte, den Gutschein entspannt einlösen zu können. Außerdem soll damit die heimische Wirtschaft weiterhin unterstützt werden, denn bisher wurde der Sondergutschein sehr gut angenommen. Für den verlängerten Zeitraum bis 30. Juni 2021 beträgt der Einlöse-Wert wie gehabt 20 plus fünf Euro, denn die Stadt Gütersloh stockt den Gutscheinbetrag um fünf Euro pro Gutschein auf.
Jan-Erik Weinekötter weist ausdrücklich darauf hin, dass der Sondergutschein seine Gültigkeit bis Ende Juni 2021 behält, auch wenn auf dem Gutschein noch der 31. März 2021 vermerkt ist. »Alle teilnehmenden Geschäfte wurden über die verlängerte Gültigkeit informiert und freuen sich über die weitere Unterstützung der Stadt«, so Weinekötter.
Nach dem 30. Juni 2021 werden keine Sondergutscheine mehr ausgegeben, auch die Bezuschussung entfällt ab diesem Datum. Danach behalten die Gutscheine aber weiterhin ihre gesetzliche Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2024 und können natürlich für den Einkaufswert von 20 Euro in den teilnehmenden Geschäften genutzt werden.
Die Sondergutscheine sind ausschließlich beim Stadtmarketing erhältlich. Aufgrund der geltenden Lockdown-Bestimmungen ist das Stadtmarketing aktuell nur telefonisch und per Mail werktags von 10 bis 16 Uhr erreichbar. Mehr Informationen sowie die teilnehmenden Geschäfte sind unter www.guetersloh-marketing.de einzusehen.