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Equal Pay Day

Hunderte Menschen waren am vorletzten Wochenende in Ostwestfalen-Lippe auf den Straßen, um auf die strukturelle Benachteiligung und schlechtere Bezahlung von Frauen aufmerksam zu machen. Anlass war der »Internationale Frauentag«, der in Berlin mittlerweile ein gesetzlicher Feiertag ist. Morgen, am 17. März 2020 folgt jetzt der »Equal Pay Day« – der Tag, bis zu dem Frauen im Vergleich zu Männern rechnerisch unentgeltlich arbeiten.

Denn am 17. März 2020 sind 77 Tage, also 21 Prozent des Jahres 2020, vergangen und die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern, auch Gender Pay Gap genannt, beträgt hierzulande ebenfalls knapp 21 Prozent. Frauen erhalten also ein Fünftel weniger Lohn als Männer.

Damit liegt Deutschland im europäischen Vergleich in der Schlussgruppe. Nur in Estland ist der Gender Pay Gap noch größer. In Ländern wie Belgien, Italien und Luxemburg sind die Gehälter viel gleicher verteilt (siehe Abbildung unten und im Anhang).

Die Verdienstunterschiede sind allerdings von Branche zu Branche recht unterschiedlich. Während die Lohnlücke im Gastgewerbe sieben Prozent beträgt, liegt sie im verarbeitenden Gewerbe oder im Handel bei 25 Prozent.

Dabei sind die Gründe für diese Entgeltlücke mannigfaltig, wie die Gewerkschafterin Anke Unger, Regionsgeschäftsführerin in der DGB-Region OWL, erläutert: »Die Lohnarbeitszeiten von Frauen und Männern unterscheiden sich stark.

Durchschnittlich sind Frauen 8,4 Stunden pro Woche weniger erwerbstätig als Männer«. Das liegt oft an familiären Betreuungsaufgaben. Frauen übernehmen einen Großteil der unbezahlten Haus- und Sorgearbeit – im Schnitt 87 Minuten mehr als Männer pro Tag.

»Erwerbs- und Sorgearbeit muss zwischen den Geschlechtern stärker umverteilt werden – nur dann schließt sich auch die Lohnlücke«, fordert Unger.

Wir brauchen endlich Rahmenbedingungen, die Männern und Frauen die gleiche Teilhabe an Erwerbs- und Sorgearbeit ermöglichen. Das Gesetz zur Brückenteilzeit ist ein erster Schritt, aber derzeit nicht ausreichend, da zu viele Frauen ausgeschlossen sind.

Das Entgelttransparenzgesetz muss zwingend verbindlicher ausgestaltet werden. Zudem benötigen wir bedarfsgerechte Betreuungsangebote für Kinder und Pflegebedürftige. Und soziale, personenbezogene und haushaltsnahe Dienstleistungen müssen durch Tarifverträge und Investitionen in kostenfreie Ausbildung, faire Ausbildungsvergütungen und eine an-gemessene Personalbemessung aufgewertet werden.
 
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