Hunde gehören zu den beliebtesten Haustieren in Deutschland. Sie sind Familienmitglied und treue Begleiter über viele Jahre. Ihren Besitzern ist deshalb das Wohlergehen ihrer Vierbeiner wichtig. Eine Krankenversicherung haben jedoch die wenigsten Hunde. Deshalb nehmen viele Halter für die Gesundheit ihres Tieres im Notfall hohe Behandlungskosten in Kauf.
Neun von zehn Hundehaltern gehen mindestens einmal im Jahr mit ihrem Tier zum Tierarzt. Für Routineuntersuchungen entstehen dabei laut Stiftung Warentest Kosten von durchschnittlich 200 Euro. Bei einer schweren Verletzung oder Erkrankung kann sich dieser Betrag schnell um das Vielfache erhöhen. Mit einer Operationsversicherung können sich Hundebesitzer neuerdings gegen dieses finanzielle Risiko absichern. »Ob ambulant oder stationär – eine Operationskostenversicherung für den Hund übernimmt europaweit die Kosten für medizinisch notwendige chirurgische Eingriffe bei Krankheiten, Unfällen oder Verletzungen«, erklärt Martin Söhne, Bereichsdirektor der Barmenia Versicherungen Bielefeld. »Dazu gehören auch die freie Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik, kein Ausschluss bestimmter Hunderassen und ein lebenslanger Versicherungsschutz sowie spezielle Untersuchungen – etwa Röntgen, Magnet-Resonanz-Tomographie oder Labortests.«
Doch wer haftet eigentlich, wenn der Hund einen Schaden anrichtet? Ganz einfach: Der Halter. Im Gegensatz zu Katzen, Papageien oder Meerschweinchen sind Hunde nicht automatisch in der privaten Haftpflicht mitversichert. Sie benötigen daher eine eigene Police. Ansonsten kann es bei Schäden teuer werden. Verursacht ein Hund zum Beispiel einen Verkehrsunfall, bei dem Menschen zu Schaden kommen, haftet der Hundehalter mit seinem Vermögen. Trotz der unter Umständen hohen Schäden, die das Tier verursachen kann, ist eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung nur in einigen Bundesländern generell vorgeschrieben. So sind im Top-Tarif dann auch Schäden versichert, die der Hund beim Toben auf einer privaten Weide verursacht.
Zudem gilt die Haftpflichtversicherung für den Hund auch im Ausland. Denn für viele ist es selbstverständlich, dass der treue Gefährte mit in den Urlaub fährt. Wer sich gegen einen plötzlichen Unfall oder eine schwere Erkrankung seines Tieres vor der Reise absichern will, kommt aber um die Reiserücktrittsversicherung nicht herum. In den meisten Fällen kann der Hund in die Versicherung des Halters aufgenommen werden. Jedoch sollten Besitzer genau in den Vertrag schauen, denn nicht jede Versicherung schließt Haustiere mit ein. »Bei der Reiserücktrittsversicherung spricht man dann von einem erweiterten Versicherungsschutz«, sagt Söhne. Wenn sich der Hund kurz vor dem Urlaub schwer verletzt oder erkrankt und laut tierärztlichem Attest nicht verreisen kann, erstattet die Versicherung sämtliche Kosten für eine Umbuchung oder Stornierung der gebuchten Reise.