Ortstermin in Harsewinkel: Der Umweltausschuss informierte sich vor Ort über die abgeschlossene Renaturierungsmaßnahme am Loddenbach., Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Kreis Gütersloh renaturiert Flusslandschaften
Erst in die Natur, dann tagen: Der Umweltausschuss hat am Dienstag, 13. September, vor seiner Sitzung eine Renaturierungsmaßnahme am Loddenbach besichtigt. Mitte Mai sind dort die Arbeiten an drei Bauabschnitten beendet worden. Zwei der Bauabschnitte standen auf dem Programm, bevor die eigentliche Sitzung des Umweltausschusses im Rathaus Harsewinkel begann.
Der Kreis Gütersloh hat in den vergangenen Monaten umfangreiche Renaturierungen im Rahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) in Harsewinkel und Versmold durchgeführt. Fünf Abschnitte des Loddenbachs mit einer Gesamtlänge von 1,8 Kilometer haben innerhalb einer sieben Kilometer langen Strecke des Flusslaufs einen natürlicheren Verlauf erhalten. Die drei Bauabschnitte auf Harsewinkeler Fläche verteilen sich auf einen einen Kilometer langen Abschnitt und hatten das Ziel, einen so genannten »Strahlursprung« zu schaffen. Baubeginn war im Oktober vergangenen Jahres. Die Brutto-Gesamtkosten betrugen 491.000 Euro, der Kreisanteil lag bei 20 Prozent (98.200 Euro), 80 Prozent der Kosten übernahm das Land NRW. Die Renaturierungsmaßnahmen werden im Rahmen des Förderprogramms »Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung der Gewässer« mit durchschnittlich 80 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Die Gesamtfinanzierung basiert auf einer Kombination aus der Bereitstellung von Kompensation für die Bauleitplanung (Öko-Punkte) und der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Für diese drei Bauabschnitte am »Loddenbach« hat die Stadt Harsewinkel eine Tauschfläche bereitgestellt und umgerechnet Öko-Punkte erhalten. Ebenfalls renaturiert wurde ein rund 350 Meter langer Abschnitt an der »Alten Hessel« auf Versmolder Gebiet in Hesselteich.
»Loddenbach« und »Alte Hessel« haben in erster Linie eine Entwässerungsfunktion für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Neben geradlinigem Gewässerlauf, wenig abwechslungsreichen Sohl- und Uferstrukturen und einer starken Profileintiefung sind es fehlende Ufergehölze und über weite Strecken intensive, dicht bis ans Ufer heranreichende landwirtschaftliche Nutzungen, die eine Ausbildung naturnaher Strukturen und damit ein naturgemäßes Arteninventar der biologischen Qualitätskomponenten verhindern.
Die künstlich begradigten Gewässer werden durch die Maßnahmen wie Verbreiterungen und Flussschlingen langsamer fließen. Ein breiteres Profil sorgt für mehr Fläche und künstlich angelegte Sohlabstürze (Treppenstufen unter Wasser) werden beseitigt. All diese Maßnahmen kommen Fischen und Mikroorganismen zugute. Durch die Profilerweiterungen und -verlegungen werden Sekundärauen mit regelmäßig überschwemmten oder überstauten Flächen und vielen wechselfeuchten Stellen geschaffen. Diese Flächen werden der natürlichen Sukzession überlassen. So entsteht eine Vegetation von Kleinpflanzen bis hin zu einem Auwald.
Auf einer Fläche von 5,8 Hektar (entspricht mehr als acht Fußballfeldern) werden die Maßnahmen in sechs Teilabschnitten (Loddenbach und Alte Hessel) umgesetzt. Auf diese Weise werden sogenannte Strahlursprünge geschaffen, welche Abschnitte bezeichnen, die ökologisch so gut entwickelt sind, dass ihre positive Wirkung auf angrenzende Bereiche der Gewässer ausstrahlt. Da es nahezu unmöglich ist Gewässer auf ihrer gesamten Länge zu renaturieren, ist dies der Versuch ‚Inseln‘ zu schaffen, die durch ihre Strahlwirkung immer wieder schlechtere Bereiche im und am Gewässer überbrücken und dazu wiederkehrend im Gewässerverlauf angeordnet werden.
Zum Thema: EG-WRRL
Bei den beschriebenen Arbeiten an den Fließgewässern handelt es sich um Maßnahmen, die zur Umsetzung der EG-WRRL erforderlich sind. Die Europäische Union hat mit der seit Dezember 2000 gültigen Wasserrahmenrichtlinie in allen Mitgliedsstaaten der EU einheitlich geltende Umweltziele für den Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer aufgestellt und eine rechtliche Basis dafür geschaffen, wie das Wasser auf hohem Niveau zu schützen ist. Als Hauptziel wird angestrebt, dass Flüsse, Seen, Küstengewässer und Grundwasser nach Möglichkeit bis spätestens 2027 den guten Zustand bzw. mindestens das gute ökologische Potential erreichen.
In Harsewinkel und Versmold wird derzeit sichtbar, wie dies in der Praxis aussieht. Durch den Kreis Gütersloh wurden in dem oben genannten Bereich drei große Verbesserungsmaßnahmen (Renaturierungsmaßnahmen) an »Alter Hessel« und »Loddenbach« begonnen, die in den nächsten Jahren in Abhängigkeit der Flächenverfügbarkeit vervollständigt werden sollen.